Volltext : Bohnenberger, Johann G. F.: Astronomie

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Mondsfinsterniße  enger  sind,  als  die  der  Sonnenfinsternisse; ¬
  so  sind  doch  die  ersteren  öfter  als  die  letztern  an  einem
gegebenen  Ort  der  Erde  sichthar.  Da  nemlich  die  Mondsfinsterniße ¬
  wirkliche  Verdunklungen  des  Monds  durch  den
Schatten  der  Exde  sind;  so  sind  sie  an  jedem  Ort  sichtbar,
über  dessen  Horizont  sich  der  Mond  zur  Zeit  der  Finsterniß
befindet.  Die  Sonnenfinsterniße  hingegen  sind  keine  wirkliche ¬
  Verdunklungen  der  Sonne,  sondern  eigentlich  Erdfinsterniße, ¬
  bey  welchen  uns  der  zwischen  der  Erde  und  der
Sonne  befindliche  Mond  des  Lichts  der  letztern  ganz  oder
zum  Theil  beraubt.  Wegen  der  beträchtlichen  Mondsparallaxe ¬
  kann  daher  der  Mond  von  vielen  Orten  der  Erde
aus  gesehen  neben  der  Sonne  vorübergehen,  und  man  wird
nur  an  denjenigen,  auf  der  Tagseite  der  Erde  befindlichen
Orten  eine  Sonnenfinsterniß  sehen  können,  an  welchen  der
scheinbare  durch  die  Parallaxe  geänderte  Abstand  der  Mittelpunkte ¬
  der  Sonne  und  des  Monds  kleiner  ist,  als  die
Summe  ihrer  Halbmesser,
Da  die  Möglichkeit  der  Sonnen=  und  Mondssinsterniße ¬
  von  dem  Abstand  abhängt,  welchen  die  Sonne  zur  Zeit
des  Neu=  und  Vollmonds  von  einem  der  Mondsknoten  hat;
so  wird  im  Allgemeinen  die  Periode  ihrer  Wiederkehr  von
der  Umlaufszeit  der  Sonne  in  Beziehung  auf  einen  der
Mondsknoten,  und  von  der  synodischen  Umlaufszeit  des
Monds  zugleich  abhängen.  Nun  durchlauft  die  Sonne  in
365  Tagen  11  Z.  29  45  40,4,  und  die  Knotenlinie  bewegt =
  sich  in  ehen  dieser  Zeit  rückwarts  oder  der  Sonne  entgegen ¬
  um  19°  19  43,36  (§.  68.);  folglich  durchlauft  die
Sonne  in  Beziehung  auf  einen  der  Knoten  des  Monds  in
365  Tagen  12  Z.  19°  5  23,76,  woraus  die  Zeit  zwischen
zwey  aufeinander  folgenden  Zusammenkünften  der  Sonne
mit  demselben  Knoten  —  346  T.  14  St.  52  M.  13,2  S.
folgt,  welche  sich  zu  einem  synodischen  Monat  nahe  wie
223:  19  verhält.  Mithin  befinden  sich  nach  einer  Periode ¬
  von  223  synodischen  Monaten,  oder  nach  18  Jahren
(worunter  4  Schaltjahre  sind)  11  T.  7  St.  12  M.  28,86  S.
die  Sonne  und  der  Mond  wiederum  beynahe  in  derselben ¬
  Lage  gegen  den  Mondsknoten,  und  folglich  müßen  die
            
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