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Anz, üb. Mittermaier's: deutsches Privatrecht.
Seit Samuel Stryck, der in seinem Usus modernus pandectarum
die gesammte Rechtswissenschaft vortrug, versuchte man es auch das
Lebenrecht mit dem deutschen Privatrechte zu einem systematischen Ganzen
zu vereinen, so Nettelbladt, Dabelow und mehrere andere. Leist
trug beide Doctrinen als ein systematisches Ganzes vor. Ihm folgte sein
Schüler Eichhorn, diesem Ortloff, Philipps und Kraut.
Andere gaben das Lehenrecht als einen Anhang heraus, z. B. Schmalz
1796, Gründler 1808.
Diese Combinationsmethode ist nach den Angaben C. F. Diecks
derzeit unter 24 deutschen Lehranstalten nur auf sieben angenommen (Berunser -
lin, Göttingen, München, Leipzig, Jena, Gießen, Marburg) -Verfasser -
ist ihr im vorliegenden Werke nicht gefolgt.
Da wir nun die Stellung angegeben haben, welche Mittermajer's -
Privatrecht unter den vielen Arbeiten desselben Gegenstandes
einnimmt, so wollen wir nun zu der speciellen Besprechung desselben selbst
übergehen.
Die vorliegende Auflage ist, wie der Titel ausweiset, die siebente.
Im Jahre 1815 gab Mittermaier einen Grundriß des gemeinen -
deutschen Privatrechts') heraus, welchem im Jahre 1821 ein Lehrbuch -
des gemeinen deutschen Privatrechtes folgte?).
Die erste Ausgabe des vorliegenden Werkes erschien im Jahre 1823
unter dem Titel: Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechtes
mit Einschluß des Handels=, Wechsel= und Seerechtes. Jm Wesentlichen
behielt der Verfasser bei Anordnung der Lehren denselben Plan bei, den
er 1815 und 1821 befolgt hatte.
Auch darin blieb er sich consequent, daß er sich überall die Aufgabe
stellte, möglichst vollständig die Quellen, welche zu jeder Lehre gehören,
nach der Zeitfolge anzugeben und durch gedrängte Aufgabe ihres Jnhaltes
auf dem Wege der Geschichte die rechtliche Natur und die Fortbildung
jedes Institutes zu erforschen, die Entwicklung jeder Lehre bis zur neuesten
Zeit zu verfolgen und die Ausbildung im Detail der Particularrechte dar¬1) -
Versuch einer wissenschaftlichen Behandlung des deutschen Privatrechtes.
Landshut 1815. 8.
2) Landshut 1821.
Max-Planck-Institut für