Full text : Oken, Lorenz: Die Zeugung

212
Bläschenstöcke  und  Blaschen  schwellen  an,  die  Fransen ¬
  der  ersten  umfassen  die  Stöcke,  und  nehmen  das
Blaschen  auf,  welches  nun  durch  peristaltische  Bewegung ¬
  in  den  Uterus  gebracht,  und  da  mit  dem  Samen
vereinigt  wird;  alles  Vorgange,  die  nicht  in  die  Zeit
der  Begattung  selbst  fallen,  wie  ein  Heer  von  Schriftstellern ¬
  behauptet,  aber  durch  die  vollständigsten  Versuche ¬
  widerlegt  sind.
Dass  der  Samen  diese  Wirkungen  hervorzubringen
im  Stande  sei,  ohne  in  die  ganze  Blutmasse  überzugehen, ¬
  ist  wohl  bewiesen  durch  die  Wirkungen,  die  er
im  Manne  sicher  nicht  durch  Aufsaugung.  sondern  durch
blosse  Nervenaffection,  was  das  willkürliche  hervorrufen ¬
  des  Geschlechtstriebes  durch  Phantasie  allein  darthut, ¬
  hervorbringt,  wenn  er  sich  bis  zur  Entleerung
gesammelt  hat  —  was  soll  er  daher  im  Weibe,  in  dem
eigentlichen  Zunder  für  dieses  Feuer  thun?  Und  wenn
das  Blaschen  sich  nicht  durch  den  gegenwärtigen  Reitz
des  Samens  im  Uterus,  sondern  durch  die  Friction  oder
Phantasie  losrisse,  mülsten  nicht  die  Trompeten  sich
schon  während  des  Beischlafes  um  die  Bläschenstöcke
legen?  was  erst  nach  einigen  Tagen  geschieht,  wie  es
Graaf,  Haller,  Haighton  einstimmig  bezeugen.  Müfste
nicht  jedes  Weib  nach  etwa  dreifsig  Beiwolrnungen  unfruchtbar ¬
  sein?  Da  in  jedem  Stocke  kaum  funfzehn
Bläschen  angetroffen  werden,  denen,  einmal  abgerissen,
keine  andern  mehr  nachwachsen,  was  die  an  ihrer  Stelle
erfolgenden  Corpora  lutea  beweisen,  welche  nie  im  jung.
fräulichen  Zustande  vorhanden,  mithin  nicht  durch
Nymphomanie  oder  einen  andern  Wollustsact,  der  die
Blaschen  abrisse,  hervorgebracht  werden  können.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer