Full text : Lehmkuhl, Augustin: Arbeitsvertrag und Strike

II.  Der  Strike  —  seine  Uebel  und  seine  Berechtigung.
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ihr  seid  verpflichtet,  ihnen  Zeit  zu  lassen  für  ihre  gottesdienstlichen ¬
  Uebungen;  ihr  dürft  sie  nicht  der  Verführung
und  sittlichen  Gefahren  bei  ihrer  Verwendung  aussetzen;
den  Sinn  für  Häuslichkeit  und  Sparsamkeit  dürft  ihr  in
ihnen  nicht  ersticken  lassen;  es  ist  ungerecht,  sie  mit  mehr
Arbeit  zu  beschweren,  als  ihre  Kräfte  tragen  können,  oder
Leistungen  von  ihnen  zu  fordern,  die  ihrem  Alter  oder
Geschlecht  nicht  entsprechen.  Vor  allem  aber  ermahnt  die
Kirche  die  Arbeitsherren,  den  Grundsatz:  Jedem  das  Seine,
stets  vor  Augen  zu  behalten.  Dieser  Grundsatz  sollte  auch
unparteiisch  auf  die  Höhe  des  Lohnes  Anwendung  finden,
ohne  daß  die  verschiedenen  mitzuberücksichtigenden  Momente
übersehen  werden.
Im  allgemeinen  ist  in  Bezug  auf  den
Lohn  wohl  zu  beachten,  daß  es  wider  göttliches  und  menschliches ¬
  Gesetz  geht,  Nothleidende  zu  drücken  und  auszubeuten
um  des  eigenen  Vortheils  willen.  Dem  Arbeiter  den  ihm
gebührenden  Verdienst  vorenthalten,  ist  eine  Sünde,  die
zum  Himmel  schreit."
Freilich  mag  es  einem  ruhigen  Beobachter  merkwürdig  erscheinen, ¬
  daß  man  es  zu  einem  solch  radicalen  Mittel,  wie
der  Strike  ist,  kommen  läßt.  Er  ist  ja,  wie  der  eigentliche
Krieg,  in  der  Regel  für  Besiegte  und  Sieger  ein  Unglück.
In  wirtschaftlicher  Beziehung  schädigt  der  Strike  meist  beide
Parteien,  die  Arbeiter  und  die  Industrie,  oder  wenigstens  die
von  ihr  abhängige  Klasse.  Für  den  Nationalreichthum  eines
Landes  können  Massenstrikes  die  bedenklichsten  Folgen  haben.
Der  unmittelbare  Schaden,  welchen  der  im  Jahre  1890  durchgeführte ¬
  Strike  der  Londoner  Dockarbeiter  verursacht  hat,  soll
sich,  nach  Berechnung  des  „Daily  Telegraph",  auf  1½  Millionen
Mark  per  Tag,  im  ganzen  auf  30—40  Millionen  Mark  belaufen; ¬
  ob  die  mittelbaren  Folgen  nicht  noch  eine  weit  größere
Schadenhöhe  erreichen,  ist  gar  nicht  abzusehen.  Desgleichen
soll  der  große,  im  Mai  1889  ins  Werk  gesetzte  Grubenstrike
im  westfälischen  Kohlenrevier,  wie  uns  versichert  wird,  der
            
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