II. Der Strike — seine Uebel und seine Berechtigung.
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ihr seid verpflichtet, ihnen Zeit zu lassen für ihre gottesdienstlichen ¬
Uebungen; ihr dürft sie nicht der Verführung
und sittlichen Gefahren bei ihrer Verwendung aussetzen;
den Sinn für Häuslichkeit und Sparsamkeit dürft ihr in
ihnen nicht ersticken lassen; es ist ungerecht, sie mit mehr
Arbeit zu beschweren, als ihre Kräfte tragen können, oder
Leistungen von ihnen zu fordern, die ihrem Alter oder
Geschlecht nicht entsprechen. Vor allem aber ermahnt die
Kirche die Arbeitsherren, den Grundsatz: Jedem das Seine,
stets vor Augen zu behalten. Dieser Grundsatz sollte auch
unparteiisch auf die Höhe des Lohnes Anwendung finden,
ohne daß die verschiedenen mitzuberücksichtigenden Momente
übersehen werden.
Im allgemeinen ist in Bezug auf den
Lohn wohl zu beachten, daß es wider göttliches und menschliches ¬
Gesetz geht, Nothleidende zu drücken und auszubeuten
um des eigenen Vortheils willen. Dem Arbeiter den ihm
gebührenden Verdienst vorenthalten, ist eine Sünde, die
zum Himmel schreit."
Freilich mag es einem ruhigen Beobachter merkwürdig erscheinen, ¬
daß man es zu einem solch radicalen Mittel, wie
der Strike ist, kommen läßt. Er ist ja, wie der eigentliche
Krieg, in der Regel für Besiegte und Sieger ein Unglück.
In wirtschaftlicher Beziehung schädigt der Strike meist beide
Parteien, die Arbeiter und die Industrie, oder wenigstens die
von ihr abhängige Klasse. Für den Nationalreichthum eines
Landes können Massenstrikes die bedenklichsten Folgen haben.
Der unmittelbare Schaden, welchen der im Jahre 1890 durchgeführte ¬
Strike der Londoner Dockarbeiter verursacht hat, soll
sich, nach Berechnung des „Daily Telegraph", auf 1½ Millionen
Mark per Tag, im ganzen auf 30—40 Millionen Mark belaufen; ¬
ob die mittelbaren Folgen nicht noch eine weit größere
Schadenhöhe erreichen, ist gar nicht abzusehen. Desgleichen
soll der große, im Mai 1889 ins Werk gesetzte Grubenstrike
im westfälischen Kohlenrevier, wie uns versichert wird, der