Metadaten : Oken, Lorenz: Die Zeugung

178
Nabelschnur,  die  sich  im  Chorion  befestigt,  im  Antlitze ¬
  zeigt  sich  das  Unterkiefer  mit  dem  Kopfe  einen
grossen  Rachen  bildend,  ein  schwarzer  Halbring  bezeichnet ¬
  das  Auge,  und  kleine  Wärzchen  die  Anfange
der  Hände  und  Füsse,  auch  zwei  Poren  den  äufseren
Gehörgang,  von  einer  Nase  ist  kein  Zeichen  da.
Könnte  eine  Beschreibung  sprechender  sein  für  die
Stuffenfolge  der  sich  entwickelnden  Organe?  Der  Unterkiefer ¬
  als  das  Organ  der  thatigsten  Lippe,  des  Gefühlsinnes ¬
  ist  zuerst  und  am  vollkommensten  ausgebildet, ¬
  darauf  zeigen  sich  die  Augen,  doch  noch  unvollständig, ¬
  und  als  drittes  Organ  bricht  der  Tastsinn  in
Wärzchen  der  Gliedmassen  hervor,  dieses  sind  die  drei
als  erste  Sinne  oben  ausgesprochnen  Organe;  das  Ohr,
welches  der  erste  Sinn  der  zweiten  Entwicklungsperiode
ist,  zeigt  sich  kaum  als  ein  Porus,  die  Nase  aber  ist
noch  gar  nicht  gezeichnet,  und  ohne  Zweifel,  wenn
unsre  Construction  richtig  ist,  auch  noch  nicht  die
Zunge,  da  sie  das  letzte  Sinnorgan  reprasentirt,  wovon
aber  der  Verfasser  beider  nicht  ein  Wort  bemerkt.
„Ein  Embryo  von  45  Tagen  mass  sechs  Linien  und
zeigte  die  obern  Gliedmassen  deutlicher  als  die  untern
was  sehr  merkwürdig  in  Bezug  auf  den  Tastsinn  ist,
und  um  so  mehr,  wenn  man  dieses  mit  Embryonen  der
Affen  vergleichen  könnte,  bei  denen  kein  Unterschied
der  Gliedmassen  in  Rücksicht  des  Tastsinnes,  auch
keiner  in  ihrem  Hervorsprossen  sein  sollte.
„Embryo  von  44  Tagen  zeigt  die  Augen  als  ganze
Zirkel  nahe  am  Maul,  aber  noch  keine  Spur  von  einer
Nase,  wohl  aber  ein  Knötchen  als  Anfang  der  Genitalien, ¬
  überhaupt  wird  die  Nase,  die  Ohrmuscheln,  das
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer