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erhalten, die durch die bisherige Unkenntnifs der Natur ¬
zu Grunde gingen, darf in keinem Falle die
Nabelschnur abgeschnitten, mufs bei jeder
Geburt die Hebamme die Materialien zur Oxydation ¬
der Placenta in Bereitschaft haben,
so lange bis alle Gefahr des Erstickens vorüber, ¬
oder die Placenta zum Athmen untaug.
lich ist. Ob das Sauerstoffgas aus Salpetersäure,
Braunstein, oder mittels anderer Sauren und Metallen
aus Wasser das anwendbarste ist, überlafst sie euerer
Untersuchung.
Es ist nicht leicht, die so alten Vorurtheile über
das eilige Unterbinden der Nabelschnur zu verscheuchen. ¬
Die lacherlichen, Gefahr drohenden Hophezeiungen, ¬
das Blutausdrücken, damit das Kind die
Pocken weniger heftig bekomme etc. mögen noch im
Wege stehen — sogar wird man sich auf die Thiere
berufen, die gleich nach der Geburt die Nabelschnur
abbeissen, aber ohne zu bedenken, dafs die Thiere,
weniger krüppelhaft als wir, noch nie nöthig hatten,
Vorkehrungen gegen Erstickung und Apoplexie zu treffen. ¬
Nur Geburtshelfer, die auch die Physiologie des
Gebärens kennen, sind daher im Stande, die Nothwendigkeit ¬
unseres Gesetzes einzusehen, und werden
dasselbe zum Vorbilde der mechanischen Geburtshelfer ¬
und Ammen in Ausübung bringen.
Ein anderes Resultat aus unserer Behauptung ist
dieses. Wenn neugeborne Kinder durch irgend einen
Zufall nicht saugen, oder überhaupt nicht schlucken
können, oder mögen, so kann man sie dadurch ernähren, ¬
dass man ihnen Nahrungsstoffe auf die Brüste