Volltext : Oken, Lorenz: Die Zeugung

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erhalten,  die  durch  die  bisherige  Unkenntnifs  der  Natur ¬
  zu  Grunde  gingen,  darf  in  keinem  Falle  die
Nabelschnur  abgeschnitten,  mufs  bei  jeder
Geburt  die  Hebamme  die  Materialien  zur  Oxydation ¬
  der  Placenta  in  Bereitschaft  haben,
so  lange  bis  alle  Gefahr  des  Erstickens  vorüber, ¬
  oder  die  Placenta  zum  Athmen  untaug.
lich  ist.  Ob  das  Sauerstoffgas  aus  Salpetersäure,
Braunstein,  oder  mittels  anderer  Sauren  und  Metallen
aus  Wasser  das  anwendbarste  ist,  überlafst  sie  euerer
Untersuchung.
Es  ist  nicht  leicht,  die  so  alten  Vorurtheile  über
das  eilige  Unterbinden  der  Nabelschnur  zu  verscheuchen. ¬
  Die  lacherlichen,  Gefahr  drohenden  Hophezeiungen, ¬
  das  Blutausdrücken,  damit  das  Kind  die
Pocken  weniger  heftig  bekomme  etc.  mögen  noch  im
Wege  stehen  —  sogar  wird  man  sich  auf  die  Thiere
berufen,  die  gleich  nach  der  Geburt  die  Nabelschnur
abbeissen,  aber  ohne  zu  bedenken,  dafs  die  Thiere,
weniger  krüppelhaft  als  wir,  noch  nie  nöthig  hatten,
Vorkehrungen  gegen  Erstickung  und  Apoplexie  zu  treffen. ¬
  Nur  Geburtshelfer,  die  auch  die  Physiologie  des
Gebärens  kennen,  sind  daher  im  Stande,  die  Nothwendigkeit ¬
  unseres  Gesetzes  einzusehen,  und  werden
dasselbe  zum  Vorbilde  der  mechanischen  Geburtshelfer ¬
  und  Ammen  in  Ausübung  bringen.
Ein  anderes  Resultat  aus  unserer  Behauptung  ist
dieses.  Wenn  neugeborne  Kinder  durch  irgend  einen
Zufall  nicht  saugen,  oder  überhaupt  nicht  schlucken
können,  oder  mögen,  so  kann  man  sie  dadurch  ernähren, ¬
  dass  man  ihnen  Nahrungsstoffe  auf  die  Brüste
            
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