Volltext : Mittermaier, Martin: Ueber die Gründe der Verpflichtung zur Edition von Urkunden im Civilprocesse

87
Eben  so  weiß  der  französische  Code  de  procédure  civile
und  die  ihm  nachgebildeten  Gesetzbücher  **)  nichts  von  Edition:
alle  Rechtslehrer  über  den  französischen  Proceß  führen  vielmehr
als  allgemein  gültig  hierüber  den  alten  Satz  an:  Nemo  tenctur
edere  contra  se  *7).  Das  französische  Recht  führt  nur  gelegentlich ¬
  (z.  B.  Code  civil  art.  842.  2004.)  allgemeine  Grundsätze ¬
  des  Civilrechts  an,  wornach  bei  Erbtheilungen  den  verschiedenen ¬
  Interessenten  ihre  Rechte  an  den  in  der  Erbschaft  befindlichen ¬
  Urkunden  gewahrt  werden,  und  wornach  z.  B.  der
Mandans  gegen  seinen  Mandatar  auf  Herausgabe  der  sie  beide
betreffenden  Urkunden  klagen  kann:  —  es  brauchte  aber  auch
das  Editionswesen  nicht,  da  es  im  Ganzen  mehr  auf  öffentliche ¬
  Urkunden  baut,  zu  deren  Erlangung  es  dann  consequent
(Code  civil  art.  2060.  no.  6.  7.)  im  öffentlichen  Interesse  gegen ¬
  die  mit  Fertigung  und  Aufbewahrung  der  Urkunden  sich
befassenden  Beamten  sogar  im  Nothfalle  die  persönliche  Haft
(contrainte  par  corps)  zuläßt  18).  —  Im  Processe  enthält
pflege  Bd.  IV.  no.  I.  §.  XXIII.  S.  110,  wo  auch  die  Gesetzesstellen ¬
  angeführt  sind.  Schade  nur,  daß  dieser  Rechtsgelehrte  nichtsdestoweniger ¬
  ein  eigenes  Editionsverfahren  anerkennt!  —  Von
Edition  schweigen  daher  auch  Petzek  G.  O.  für  Oestreich  u.  s.  w.
(1789),  eben  so  der  demselben  wohl  nachgebildete  Codice  di  proc.
civ.  del  Cantone  del  Ticino  (Locarno  1821).
16)  3.  B.  Loi  sur  la  proc.  civ.  de  Genève,  1819.  und  Code  de  la
proc.  civ.  du  canton  de  Vaud  (Lausanne  1625).
17)  Le  practicien  français  (Paris  1806)  Tom.  II.  p.  46.  Dalwigk
Handbuch  des  französ.  Proc.  (Hadamar  1809)  I  Bd.  2.  Abtheil.
§.  127.  Merlin  répertoire  s.  v.  Exhibition  de  pièces,  und  zuletzt ¬
  noch  Boncennes  théorie  de  la  proc.  civ.  (Paris  et  Poitiers
1831)  Tom.  2.  part.  2.  chap.  VI.  p.  339,  der  es  noch  mit  folgender ¬
  Bemerkung  begleitet:  „Tout  le  monde  au  palais  ne  ressemble ¬
  pas  à  ce  bon  abbé  de  Grand-Champ:  qui  plaidant  contre
un  pauvre  curé,  produisit  des  titres  contre  lui-  même  et  se  fit
condamner  dans  la  crainte,  que  ses  successeurs  ne  fussent  pas
aussi  justes.
—  Eben  so  der  neueste  Proceßschriftsteller  Rauter
Cours  de  proc.  civ.  (Paris  et  Strasbourg  1834)  §.  132.
18)  Eine  nähere  Ausführung  mit  Fällen  hierüber  s.  bei  Merlin  Repert. ¬
  s.  v.  Compulsoire  und  Représentation  d'actes,  wo  auch
die  ältere  frauzösische  Praxis  über  Edition  angegeben  ist
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer