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J. L. Z:o 8No. 115HFEBRUAR1801.
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wird, zu erkennen gegeben, dafs er die Sache
scheint es auch Rec. zu seyn, dass selbst der ger
blos von der einen Seite der Erblichkeit und des
wählte Ausdruck: Rentenirer, den Herrn von
Familieninteresse, betrachtet habe, so wie das
Brabeck nicht zum Verbrecher macht. Von Rengleich -
folgende diese Behauptung noch mehr zu
ten lebende Menschen sind mehrere, als Fürst und
bestätigen scheint: „um so mehr ist es der Sorge
die genannten Stände; blosse Rentenirer, obgleich
des eingesessenen Adels werth, die allgemeine
uneigentlich gesprochen, sind hier wieder den Erb¬Glückseligkeit -
des Staats zu befördern.“I Die
eigenthümern entgegengesetzt, womit sich die Idee
Ritterschaft im Stift Hildesheim darf nur Familie
eines weltlichen Gewerbes, zum Unterschiede vom
haben, und hat also in dieser Rücksicht mehr,
blossen Kirchendienste, vergesellschaftet häben mag.
als ein Lebtagsinteresse.
Der Herr von Brabeck scheint hier mehr die Per¬Dafs -
der Herr von Brabeck hier wieder die
son des Bifchofs, wie des Landesherrn betrachtet
Glückfeligkeit zum unmittelbaren Zweck macht,
zu haben, da beide, in einer Person verbundenen
anstatt nur darauf hin zu arbeiten, dafs das Recht
Eigenschaften, wesentlich von einander verschieden
herrsche; ist freilich ein grosser Fehler, wenigsind; -
dies ist auch die in dem Würzburger Gutachftens -
gegen dasjenige System, welchem der Verf.
ten enthaltene Meinung. Das Urtheil des Herrn
und auch Rec. zugethan sind; allein dem Herrn von
von Brabeck über den Fürsten ist alfo nur in so
Brabeck wol um so mehr zu verzeihen, da wir
weit falsch, als es einseitig genannt werden muss,
fast alle, der eine mehr, der andere weniger, in
oder zur Einfeitigkeit verleiten konnte. Wird nun
diesem Systeme, das sich dem sinnlichen Menschen
jene Stelle aus dem Zusammenhange gerissen, worin
fo leicht anschmiegt, auferzogen sind; und es
sie mit der Idee zwischen erblich und nicht erblich
bey reiferen Jahren und Nachdenken Mühe kostet,
stand, so wird ein ganz anderer Eindruck hervor-(d -
an
u07
sich davon loszumachen.i
gebracht.
Auch das Ende jener Stelle, ? welche beim
Selbst die Landtagscommission hat doch auch
ersten Anblicke dem Herrn von Brabeck am mehrnach -
dem authentischen Inhalte, welchen der Verf.
ften zur Laft fallen möchte, hat den Rec. in sei¬§. -
21. aus dem Protocolle mittheilt, den Unterschied -
zwischen einem geistlichen Wahl- und weltnem -
Urtheile nicht wankend gemacht. Es ist follichen -
Erbherrn zu erkennen gegeben. Da nun auch
gendes: „Wenn jene blosse Rentenirer durchaus
nach Rec. Meinung in der Darstellung der Bemerkein -
Erbeigenthum in unserm Vaterlande haben,
kungen keine Injurie enthalten ist, so kann auch
wenn sie bey Kriegsgefahren und anderem allgemeivon -
dem Beweise der Thatsachen nicht wohl die
nen Elend entfliehen können, so müssen wir blei¬Rede -
seyn, indem die Bemerkungen mehr, wie
ben; wenn Vaterlandswohl, wenn die Adminiein -
Urtheil, als wie eine unmittelbare Thatsache
stration vernachlässigt, und dadurch Unterthanenzu -
betrachten sind.
hafs hervorgebracht wird, jene Rentenirer können
Rec. fieht mit Erwartung einer Antwort oder
allenfalls mit leichten Füssen davon wandern, an-Widerlegung -
von den Gelehrten entgegen, deren
ftatt wir, unfere Familien und Grundeigenthum vor
Grundfätze der Verf. angegriffen hat; weil er
den Rifs stehen müssen.“
kaum glaubt, dass der Verf. das letzte Wort be¬Es -
fällt in die Augen, dass dem Herrn von
halten wird. Die Wahrheit muss immer dabey ge¬Brabeck -
der Unterschied zwischen Lebtags- und
winnen, und dies ist reiner Gewinn für die Wis¬Familieninteresfe -
bis ans Ende vorgeschwebt habe.
senschaft.
Persönliches Erbeigenthum haben nun Fürstbischof
Was nun der Verf. §. 26. beiläufig von eulund -
die geistlichen Landständischen Mitglieder
posen Injurien sagt, so ist die Sache noch unter den
einmal nicht; sie können also deshalb leichter ent¬Rechtsgelehrten -
streitig, und selbst der angeführte
fliehen, als der an seine Familie, und an sein per-Kleinschrod -
spricht noch nicht ganz entscheidend
fönliches, individuelles Eigenthum, gefesselte Ritdarüber, -
und räumt in einem solchen Falle, wenigter. -
Dass er eben nicht die anständigsten Ausftens -
eine Klage auf Schadenersatz ein.
drücke gewählt, mithin gegen die Humanität sich
(Die Fortsetzung folgt.)
vergangen habe, ist wahr; allein eben so wahr
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