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behaupten. Der Stellvertreter der Nation handhabe nur die
Gesetze der Moral, so wird die Glückseligkeit der Nation schon
von selbst folgen.
Es gibt für endliche Vernunftwesen hienieden keine höhere -
Würde, keinen hellern Glanz als den, welchen die Souveränität -
in dem Stellvertreter einer Nation zurückstrahlt.
Er ist ein Gott auf Erden; die Heiligkeit seines Gesetzes ist
mit Allgewalt verbunden und die Vollziehung desselben hat
Veredlung und Beglückung der Menschen zur Folge. Wie
kleinlich erscheint ein Despot, dem sinnliche Willkühr für
Gesetz gilt, gegen einen Souverän, welchen das unbedingte
Gesetz des Sittenreichs belebt? Wenn trotzig und schüchtern
zugleich der Tyrann um sich her blickt, Sklaven droht, die
er fürchtet; so wandelt im Bewußtseyn hoher Würde der
Souverän, heilig und allgewaltig durch ein Gesetz, dessen
Arm er ist, geachtet und geliebt von allen Guten, nur von
dem Frevler gefürchtet.
Es wäre nun noch zu untersuchen: wie eine solche
Würde einem Menschen zu Theile werden kann? Ob durch
Verträge und freye Uebertragung, oder durch Erbschaft und
Eigenthum? Welchen und wie viel Personen sie zukommen
könne; ob einem Einzigen, oder Mehrern? Ob diese Würde -
verlierbar sey oder nicht? Es ist klar, daß diese Fragen
nach Prinzipien erörtert und beantwortet eine andere und in
der That ganz evidente Antwort zulassen, als wenn man
sie blos nach empirischen Rücksichten und rhapsodisch abfertigen -
will. Es würde uns aber dieses über die Grenzen dieser -
Blätter hinaus führen.
Aus dem Wenigen, was wir zur Beurtheilung der vor
uns liegenden Kritik beygebracht haben, wird so viel erhellen, -
daß der Vf. bey weitem nicht das geleistet hat, was er
leisten wollte oder versprach, und was das Publikum von
ihm mit Recht erwarten konnte.
Das Wesen einer Kritik ist Unparteylichkeit und Gründlichkeit. -
Sie muß nicht überreden, sondern überzeugen.
Auch
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
DFG