Volltext : Gutachten über den Entwurf einer neuen Gewerbeordnung für das Königreich Sachsen

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so  gewiß  wird  sich  der  letztere  nur  dann,  aber  auch  nur  dann
gegen  die  Fabrik  halten  können,  wenn  ihm  dieselben  Rechte
eingeräumt,  die  Schranken,  die  ihn  auch  nach  der  neuen  Gewerbeordnung ¬
  hindernd  umgeben,  entfernt  und  die  Bahn  seines
Wirkens  frei  gemacht  werden  wird.
Zu  dieser  Ueberzeugung  führt,  ja  drängt  der  greifbare
Beweis,  den  das  Gewerbeleben  der  Gegenwart  giebt,  die  Geschichte ¬
  aller  Völker,  welche  im  großen  Buche  industrieller  Bedeutung ¬
  eingeschrieben  sind,  sowie  und  nicht  minder  die  eigenen
alltäglichen  Erfahrungen  unserer  Zeit.
Der  Blick  des  Handwerkers  mag  noch  so  sehnsüchtig
auf  der  Geschichte  seines  Standes  haften,  mit  noch  so  glühender.
Sympathie  auf  die  Vergangenheit  zurück  sehen,  in  welcher
die  Zünfte  nicht  nur  von  großer  politischer  Bedeutung  waren,
sondern  deren  Mitglieder  im  Schutze  ihres  Verbietungsrechtes
sorgenfrei  von  ihrem  Berufe  leben  konnten:  jene  Zeit  ist  nicht
mehr  zurück  zu  bringen,  und  es  kann  und  darf  dem  intelligenten ¬
  Handwerksmeister  nicht  entgehen,  daß  er  sein  Heil  außerhalb ¬
  der  wirkungslosen  Innungsgesetze  suchen  muß.
Was  nützt  es  ihm,  daß  seine  Verbietungsrechte  für  die
ihm  eigenthümlich  gehörenden  Arbeiten  wohlverbrieft  in  den  Artikein ¬
  feiner  Innung  stehen,  daß  der  Schutz  in  diesen  feinen
Rechten  gesetzlich  ausgesprochen  ist,  daß  selbst  die  neue  Gewerbeordnung ¬
  Uebergriffe  in  sein  Arbeitsgebiet  abhalten  will?
Die  Macht  der  neuen  Zeit,  die,  sich  ewig  verjüngend,  unaufhaltsam ¬
  vorwärts  schreitet,  ist  größer  als  die  Macht  der  Regierung ¬
  und  der  neuen  Gewerbeordnung,  sie  wird  nur  zu  bald
Paragraph  für  Paragraph  dieser  letztern  auslöschen  und  eine
naturgemäße  Gewerbeordnung  herstellen.
Inzwischen  wird  aber  der  innungsmäßige  Handwerksmeister ¬
  überall  an  einer  freien  Bewegung  gehemmt,  von  der
keck  ausgreifenden  Fabrik  erdrückt  sein.
Gerade  gegenwärtig,  wo  man  einerseits  eine  fortdauernde
Beschränkung  des  zünftigen  Handwerksmeisters,  andrerseits
eine,  von  den  Zeitverhältnissen  gebotene  größere  Begünstigung
            
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