fullscreen : Foerster, Reinhart: Handbuch des formellen Grundbuchrechts

IX
Inhaltsverzeichniß.
Seite
Amtswegen,  2)  Ermittelung  des  Eigenthümers  und  Eintragung  48.  IV.  Wiederherstellung
zerstörter  Grundbücher  50.
Schließung  des  Grundbuchblattes
§  14.
I.  Schließung  nach  Abschreibung  oder  Ausscheidung  aller  Flächen  50,  II.  beim  Uebergang
der  Zuständigkeit  auf  anderes  Grundbuchamt  50,  III.  bei  Umschreibung  unübersichtlich
gewordener  Blätter  52.
52
§  15.  Der  öffentliche  Glaube  des  Grundbuchs
Erstreckt  sich  nicht  auf  die  Angaben  aus
Glauben  an  die  Richtigkeit  des  Grundbuchs.
dem  Kataster  52.  Zeitpunkt,  in  dem  Glaube  vorhanden  sein  muß  53.
§  16.  Die  Grundakten
I.  Besondere  Grundakten  für  jedes  Blatt  53.  II.  Aufhebung  der  Urkunden,  auf  die  bezug ¬
  genommen  ist.  Die  Urkunden  über  das  Kausalgeschäft  53.  III.  Sammlung  des  gesammten ¬
  Materials  zur  Prüfung  der  Eintragungen,  Verweisung  auf  andere  Akten  54.
IV.  Beglaubigung  der  zurückzubehaltenden  Abschriften  54.  V.  Tabelle,  Wohnungsblatt  54.
§  17.  Einsicht  des  Grundbuchs  und  der  Grundakten
I.  Einsicht  des  Grundbuchs,  berechtigtes  Interesse  55.  II.  Einsicht  der  Grundakten  55.
III.  Abschrift  aus  den  Grundakten  55.
3.  Kapitel.  Grundlagen  der  Eintragungen  in  das  Grundbuch.
(Amtspflicht,  Antrag,  Bewilligung,  Ersuchen.).
§  18.
I.  Offizialthätigkeit  der  Grundbuchbeamten
I.  Thätigkeit  als  Justizverwaltungsbeamte  56,  II.  zugleich  im  Interesse  von  Privatpersonen ¬
  zur  Erhaltung  eines  übersichtl.  Grundbuchs  57,  III.  als  von  Amtswegen  berufener
Vertreter  von  Privatpersonen  57,  Wirkung  und  Fassung  der  Eintragungen  von  Amtswegen, ¬
  Löschung  derselben  58.
§  19.  II.  Thätigkeit  des  Grundbuchrichters  auf  Antrag  eines  Betheiligten.  Antrag ¬
  und  Eintragungsantrag  im  Allgemeinen.
I.  Antrag  im  Allgemeinen  58.  II.  Eintragungsantrag.  Verfahrenshandlung,  keine  Willenserklärung, ¬
  Empfangsbedürftigkeit  59.  III.  Begründung  des  Antrags  59.
§  20.  Die  Bedeutung  der  Eintragungen  von  Rechten  in  das  Grundbuch  überhaupt ¬
  und  ihre  Erfordernisse  nach  materiellem  Rechte
I.  Bedeutung  der  Eintragungen  im  Allgemeinen  60.  II.  Eintragung  als  Erforderniß
der  Rechtsänderung,  Kausalgeschäft,  Einigung,  einseitige  Aufhebungserklärung  60.  Zeitpunkt ¬
  der  Bindung.  Eintragung  keine  Voraussetzung  zur  Eingehung  des  dinglichen
Vertrages,  nachträglich  eintretende  Verfügungsunfähigkeit  oder  Tod  61.  III.  Eintragung
zur  Berichtigung  des  Grundbuchs  61.  Klage  auf  Berichtigung,  Berichtigungsanspruch
gegen  den  Staat  auf  Eintragung  eines  Widerspruchs  v.  A.  62.
§  21.  Begründung  des  Eintragungsantrags  durch  die  Eintragungsbewilligung
1.  Die  Eintragungsbewilligung  des  Betroffenen,  verschiedene  Funktionen  derselben  63.
II.  Der  Betroffene  als  Passivbetheiligter  63.  Der  Betroffene  bei  Eintragungen,  Löschungen,
inhaltlichen  Aenderungen  des  Rechts,  Zustimmung  64.
§  22.  Begründung  des  Eintragungsantrags  im  Falle  der  Berichtigung  des
Grundbuchs
I.  Begründung  des  Antrags  durch  die  Eintragungsbewilligung  oder  andere  Nachweise  64.
II.  Führung  des  Nachweises  nur  durch  Urkunden  65.  III.  Ausnahmen,  wo  Nachweis  der
Unrichtigkeit  allein  nicht  genügt  65.  Berichtigung  durch  Eintragung  des  Eigenthümers
65,  durch  Löschung  von  erloschenen  Rechten,  die  auf  Lebenszeit  oder  bis  zu  einem  Zeitpunkte ¬
  bestellt  sind  66.
§  23.  Begründung  des  Eintragungsantrags  durch  andere  Urkunden,  als  die
Eintragungsbewilligung,  auch  wenn  keine  Berichtigung  des  Grundbuchs
vorliegt
I.  Begründung  der  Löschung  von  Vormerkungen  und  Widersprüchen  durch  vollstreckbare
Entscheidung  66.  II.  Begründung  von  Anträgen  durch  den  Nachweis  des  dinglichen  Vertrages ¬
  oder  der  sonstigen  materiellen  Erklärungen  67.  III.  Begründung  von  Anträgen
durch  Urtheile,  einstw.  Verf.,  Arrestbefehle  67.
§  24.  Zustimmung  eines  Dritten:

63
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer