Volltext : Lehrbuch des Oesterreichischen Handelsrechtes (1)

§  7.  Werthpapiere.
77
werden.  Diese  Prioritäts-Actien  werden  aus  dem  Grunde
weil  ihnen  sog.  Coupons  beigeschlossen  sind,  häufig  Prioritätsobligationen ¬
  genannt,  18e)  obwohl  sie  von  diesen  wesentlich
verschieden  sind,  weil  im  Falle  des  Concurses  der  Actiengesellschaft ¬
  auch  die  Einlagen  der  Prioritätsactionäre  unter
die  Concursgläubiger  vertheilt  werden  und  die  Prioritätsactionäre -
  leer  ausgehen,  während  die  Prioritätsgläubiger  aus
dem  Concursvermögen  zur  Befriedigung  gelangen.
8.  Dividendenscheine,  welche  den  Actien  beigeschlossen
werden  und  dem  Inhaber  des  Scheines  die  Auszahlung
des  Gewinnstantheiles  eines  bestimmten  Jahres  zusichern.
Die  Dividendenscheine  sind  wie  die  Coupons  auf  einem
Bogen  angesetzt,  an  dessen  Fusse  sich  ein  Talon  befindet.
Auch  die  Dividendenscheine  lauten  auf  Inhaber,  wenngleich
die  Actie  auf  Namen  lautet.  Sie  sind  ebenso  selbständige
Werthpapiere,  wie  die  Coupons.
9)  Auf  den  Inhaber  lautende  Assekuranzpolizen,  *9)  in
denen  die  Versicherungsanstalt  gegen  Zahlung  von  Prämien
dem  Inhaber  die  versicherte  Summe  im  Falle  des  Eintrittes
einer  bestimmten  Thatsache  zu  zahlen  verspricht.
10)  Auf  den  Inhaber  lautende  Bodmereibriefe  auf  Rückzahlung ¬
  des  Bodmereidarlehens,  in  denen  der  Aussteller  im
Falle  des  glücklichen  Anlangens  des  verbodmeten  (verpfändeten) ¬
  Schiffes,  wie  der  verbodmeten  Ladung,  am  Bestimmungsorte, ¬
  die  Rückzahlung  des  erhaltenen  Darlehns  sammt
Prämie  verspricht.
BB)  Ordre-,  indossable  oder  girirbare  Papiere  sind  jene
Werthpapiere,  an  denen,  abgesehen  vom  ersten  Nehmer  des
Papieres,  das  Eigenthum  kraft  specieller  gesetzlicher  Bestimmung ¬
  regelmässig  auf  Grund  eines  Indossamentes  oder
Giro's  (endossement,  girata)  erworben  werden  soll.
Das  Indossament9)  ist  jener  schriftliche  Vermerk  auf
einem  indossablen  Werthpapiere,  durch  welchen  der  Indos18c) -
  Bekker  Go.  Z.  16  S.  32  ff.  Ladenburg  Go.  Z.  6  S.  246  ff.
*)  Bezüglich  der  Lebensassecuranzpolizen  s.  Note  15.
194)  Götz  in  Ersch  u.  Grubers  Encycl.  I  S.  68.  Schaps  Geschichte
des  Wechselindossamentes.  Goldschmidt  Universalgeschichte  des  H.R.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer