Objekt : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, Bd. 3)

40.  Abschnitt.  Schaufenstereinrichtungen.  359
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40.  Abschnitt.
Schaufenstereinrichtungen.
Ein  Handelsgebrauch,  wonach  der  Verkäufer  bei  Kosten  der
TransportGeschäften -
  wie  dem  hier  streitigen  —  Verkauf  von  versicherung.
Schaufenstereinrichtungen  —  auch  ohne  eine  dahingehende ¬
  besondere  Abmachung  die  Kosten  der
Transport-  (Bruch-)  Versicherung  der  Waren  ganz
oder  zu  einem  Teile  vom  Käufer  ersetzt  verlangen
kann,  besteht  nicht.
g  42.  Bd.  I  —  Bl.  92  —  4.  April  1912.
            
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