Volltext : Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtspflege in Preußen (Bd. 2 (1868))

38. Alphabetisches Register

Alphabetisches Register
zu den Abhandlungen und Rechtssprüchen.

A.
Abschriften, s. Exekutionsgesuche.
Advokaten-Ordnung, österrei-
chische .
Advokatur, freie.
Akkreszensrecht. Ausschließung
desselben durch stillschweigende An-
ordnung der Jntestatsuccession . .
Aktiengesellschaften, können
Aktiengesellschaften, welche auf be-
stimmte Zeit geschlossen sind, über
diese hinaus, nach allgemein gesetz-
lichen Vorschriften, durch Mehr-
heitsbeschluß der Teilnehmer gegen
den Willen der Minderheit fortge-
führt werden?.
Aktivlegitimation, bei Klagen
aus Jagdverträgen.
Alimentationspflicht der voll-
bürtigen und Halbgeschwister. . .
Alimente, s. Ehefrau.
Altentheils-Vertrag. Kommen
die Vorschriften der §§. 369. bis
371. Tit. 5. Thl. I. A. L. R. auch
dann zur Anwendung, wenn bei
einem Altentheilsvertrage der Alt-
sitzer in dem ruhigen Genüsse der
ihm ausgesetzten Vortheile gestört
wird?.
Alterum tantum.
Anatocismus.
Anerkenntniß des Kontradiktors
und Wirkung desselben gegenüber
dem Gemeinschuldner.
Anerkennungs vertrag im preu-
ßischen Recht.
Antichrese.
Anwaltsordnung. Zur künftigen
Anwaltsordnung.
Anwaltsstand in Kurheffen . . .
Appellatrons-Jnstanz. Bemer-
kungen über das Princip der Münd-
lichkeit mit besonderer Beziehung
aus die vorbereitenden Schriftsätze
und die Appellationsinstanz . . .
Ascendent, muß der erbende Des-
cedent eine ihm von seinem Erb-

lasser und Ascendenten erlassene
Forderung nach den: A. L. R. kon-
feriren?.144
Aussteller. Geht bei eigenen (trocke-
nen), schlechthin „nach" oder „auf
Sicht" lautenden Wechseln der
wechselmäßige Anspruch auch gegen
Aussteller verloren, wenn der Wech-
sel ihm nicht nach Maaßgabe der
darin enthaltenen besonderen Be-
stimmung oder, in deren Ermange-
lung, binnen zwei Jahren nach der
Ausstellung zur Zahlung präsentirt
worden ist?. .... 482
B.
Bagatell - Mandats - Prozeß,
preußischer.153
Banknoten, preußische.125
Beiträge, s. Hauptagent.
Berggesetz vom 24. Juni 1865.
Ist m den Fällen des §. 129. des
Berggesetzes das Verfahren zweiter
und dritter Instanz ein schleuniges
nach dem §. 27. der Verordnung
vom 21. Juli 1846 ?. 68
Bescheinigungen, falsche, s. Exe-
kutor.
Beschlagnahme, exekutivische des
Lohns oder Gehalts. 356 434
Bevollmächtigter, s. Jnter-
cession.
Bevollmächtigter, s. Societät.
Bew eis last des Fiskus bei der Ein-
sorderung der Stempelsteuer für
einen vernichteten schriftlichen Ver-
trag .176
Börse zu Berlin, Handelsge-
bräuche bei Zeitgeschäften über
geldwerthe Papiere. 513 771
C.
Cautio indiscreta im preußi-
schen Recht.754
Civilprozeß, s. Lügen - Strafen.
Culpa, exceptio propriae culpae . 486

720
319
371
359
163
687
603
24
62
709
754
48
319
586
213

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