fullscreen : Wirth, Franz: ¬Die Patent-Reform

Veröffentlichung.
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England,  Alles  aufgeboten,  um  den  Erfindern  und  dem
Publicum  die  Benutzung  der  hinterlegten  Beschreibungen
und  Zeichnungen  leicht  zu  machen.  Mit  ziemlich  hohem
Aufwand  sind  besondere  Sach-  und  Namen-Verzeichnisse
bis  zum  ältesten  Patente  zurück  aufgestellt  worden;
man  hat,  um  es  noch  bequemer  zu  machen,  alle  Erfindungen -
  in  Fächer  geordnet  und  in  besonderen  Bänden -
  gedruckt,  so  dass  Jemand,  der  z.  B.  eine  Dampfmaschinen-Fabrik -
  errichtet,  oder  eine  Verbesserung  an
solchen  erfunden  hat,  sofort  sehen  kann,  was  vor  ihm
erfunden  worden  ist.  Es  leuchtet  ein,  dass  eine  solche
Einrichtung  von  dem  grössten  Vortheil  für  die  ganze
Industrie  ist  und  uns  rascher  vorwärts  bringt,  als  ein
System,  unter  dem  Alles  geheim  bleibt.  Wir  werden
in  Deutschland  einfach  diesem  Beispiele  zu  folgen  haben,
es  ist  das  beste,  welches  vorliegt.
Zum  Schluss  vermisse  ich  noch  eine  Bestimmung
über  die  bestehenden  Patente.  So  ziemlich  alle  Patentgesetze -
  lassen  die  alten  Patente  an  den  Wohlthaten -
  des  neuen  Gesetzes  theilnehmen.  Das  neue
amerikanische  Gesetz  bestimmt  im  §  69,  dass  der
Patentcommissär  ein  altes  Patent  um  sieben  Jahre  verlängern -
  kann,  in  England  wurde  die  alte  Taxe,  welche
höher  war,  auf  ½3  für  die  alten  Patente  ermässigt,
in  Belgien  gestattete  die  Ausführungsverordnung  vom
24.  Mai  1854,  dass  auf  Verlangen  ein  altes  Patent
ganz  nach  dem  neuen  Gesetze  behandelt  werde,  nur
musste  auch  die  Taxe  bis  zu  dem  Tage  der  Patentertheilung -
  nach  dem  neuen  Gesetze  nachbezahlt  werden.
In  Frankreich,  wo  die  Dauer  der  Patente  dieselbe
            
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