Metadata : Hoffmann, Karl Heinrich Ludwig: ¬Die Domanial-Verwaltung des württembergischen Staats nach den bestehenden Normen und Grundsätzen

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c)  Selbstbetrieb  der  Salinen.
§.  99.
aa)  Salinen  Produktion.
Die  Produktion  der  auf  eigene  Rechnung  des  Staats
betriebenen  Salinen  besteht  in  gewissen  Haupt-,  und  in  einigen
Nebenprodukten.  Zu  den  Hauptprodukten  gehört  das  Kochsalz ¬
  (gesottenes  Salz),  welches  auf  den  Salinen  Hall,
Friedrichshall,  Wilhelmshall  und  in  beschränkter  Ausbehnung
auch  in  Sulz  erzeugt  wird,  sowie  das  Steinsalz,  welches
bis  jetzt  allein  auf  dem  zur  Saline  Hall  gehörigen  Steinsalzwerk ¬
  Wilhelmsglück  gewonnen  wird.  Die  Nebenprodukte
sind  das  neben  und  zugleich  mit  dem  Kochsalz  erzeugte  Viehsalz, ¬
  das  theils  auf  gleiche  Weise  erzeugte  theils  aus  Kochfalz ¬
  eigens  bereitete  Dungsalz,  und  die  auf  der  Saline
Sulz  allein  und  sogar  vorzugsweise  gewonnene  sogenannte
Hallerde.
Die  Größe  der  Produktion  wird  durchgängig  durch  die
Verwaltungs=Etats  der  Salinen  geregelt,  welche  alljährlich
von  den  Salinen=Verwaltern  in  Gemeinschaft  mit  den  SalinenCassieren ¬
  gefertigt,  von  dem  Bergrath  geprüft,  und  sodann
dem  Finanz=Ministerium  zur  Genehmigung  vorgelegt  werden,
nach  erfolgter  Genehmigung  aber  ohne  besondere  Ermächtigung ¬
  des  Ministeriums  nicht  abgeändert  werden  dürfen.
Die  Produktion  selbst  wird  folgendermaßen  behandelt:
1)  Im  Allgemeinen  liegt  den  Salinen=Verwaltern  und
dem  Bergrathe  die  Vorsorge  für  einen  angemessenen  Betrieb
in  gleicher  Weise  ob,  wie  bei  den  Hüttenwerken  den  denselben
vorgesetzten  Verwaltungsstellen  (§.  87.).2
1  Dienst=Instr.  der  Salinen=Verwalter.  §.  9.,  die  des  Bergraths  §.  5.
2  Dienst=Jnstr.  des  Bergraths  §.  7.
            
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