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c) Selbstbetrieb der Salinen.
§. 99.
aa) Salinen Produktion.
Die Produktion der auf eigene Rechnung des Staats
betriebenen Salinen besteht in gewissen Haupt-, und in einigen
Nebenprodukten. Zu den Hauptprodukten gehört das Kochsalz ¬
(gesottenes Salz), welches auf den Salinen Hall,
Friedrichshall, Wilhelmshall und in beschränkter Ausbehnung
auch in Sulz erzeugt wird, sowie das Steinsalz, welches
bis jetzt allein auf dem zur Saline Hall gehörigen Steinsalzwerk ¬
Wilhelmsglück gewonnen wird. Die Nebenprodukte
sind das neben und zugleich mit dem Kochsalz erzeugte Viehsalz, ¬
das theils auf gleiche Weise erzeugte theils aus Kochfalz ¬
eigens bereitete Dungsalz, und die auf der Saline
Sulz allein und sogar vorzugsweise gewonnene sogenannte
Hallerde.
Die Größe der Produktion wird durchgängig durch die
Verwaltungs=Etats der Salinen geregelt, welche alljährlich
von den Salinen=Verwaltern in Gemeinschaft mit den SalinenCassieren ¬
gefertigt, von dem Bergrath geprüft, und sodann
dem Finanz=Ministerium zur Genehmigung vorgelegt werden,
nach erfolgter Genehmigung aber ohne besondere Ermächtigung ¬
des Ministeriums nicht abgeändert werden dürfen.
Die Produktion selbst wird folgendermaßen behandelt:
1) Im Allgemeinen liegt den Salinen=Verwaltern und
dem Bergrathe die Vorsorge für einen angemessenen Betrieb
in gleicher Weise ob, wie bei den Hüttenwerken den denselben
vorgesetzten Verwaltungsstellen (§. 87.).2
1 Dienst=Instr. der Salinen=Verwalter. §. 9., die des Bergraths §. 5.
2 Dienst=Jnstr. des Bergraths §. 7.