Objekt : Pandekten (1)

Max-Planck-Institut  für
europäische

Der  Durchlauchtigen  Hoͤfe
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aber  einem  Privato  nicht  anstehet  von  den  Streitigkeiten -
  hoher  Häupter  ein  unreiffes  Urtheil  zu
fällen.  Nachdem  der  Kayserl.  Geheime  Rath
und  Gevollmächtigte  Minister  bey  dem  Westphälischen -
  Creyse,  Herr  Graf  Ferdinand  vo  |  |
Plettenberg,  wegen  Einrückung  einiger  Chur=Cölnischen -
  Compagnien  in  seine  Herrschafft  Nordkirchen, -
  zu  Wien  seine  Klage  angebracht:  so  ergieng -
  nebst  einer  Verordnung  des  Reich=Hof=Raths -
  dieserhalb  an  die  Churfürsten  von
Bayern  und  Pfaltz  nachfolgendes  Kayserliches
Schreiben:
Durchlauchtigster  lieber  Vetter  und
Churfürst.
HThmag  Ew.  Lbdn.  mittelst  der  Beylage  Freund=Vetter= -
  und  gnädiglich  nicht  verhalten,  was
massen  Dero  Bruders,  des  Churfuͤrsten  von  Coͤln
Lbdn.  3.  Compagnien  zu  Fuß  und  eine  zu  Pferde
in  die  dem  Grafen  von  Plettenberg  zugehörige
Herrschafft  Nordkirchen  habe  einrücken  lassen,  von
welchen  der  commandirende  Officier  anfänglich
das  Schloß  blocquiret  gehalten,  nachgehends  aber
gar  in  das  Schloß  mit  Gewalt  eingedrungen,
und  sich  darein  logiret,  auch  den  von  der  Graͤfin
verlangten  Abzug  verweigert,  und  was  Ich  derentwegen -
  an  des  Churfürsten  zu  Cöln  Lödn.  unter
heutigen  dato  erlassen  habe.  Wie  nun  durch  diese
gegen  mir,  als  hoͤchsten  Ober=Haupt  des  Reichs,
von  diesem  mir  mit  Pflichten  zugethanen  Mitglied -

SLI
            
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