Max-Planck-Institut für
europäische
Der Durchlauchtigen Hoͤfe
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aber einem Privato nicht anstehet von den Streitigkeiten -
hoher Häupter ein unreiffes Urtheil zu
fällen. Nachdem der Kayserl. Geheime Rath
und Gevollmächtigte Minister bey dem Westphälischen -
Creyse, Herr Graf Ferdinand vo | |
Plettenberg, wegen Einrückung einiger Chur=Cölnischen -
Compagnien in seine Herrschafft Nordkirchen, -
zu Wien seine Klage angebracht: so ergieng -
nebst einer Verordnung des Reich=Hof=Raths -
dieserhalb an die Churfürsten von
Bayern und Pfaltz nachfolgendes Kayserliches
Schreiben:
Durchlauchtigster lieber Vetter und
Churfürst.
HThmag Ew. Lbdn. mittelst der Beylage Freund=Vetter= -
und gnädiglich nicht verhalten, was
massen Dero Bruders, des Churfuͤrsten von Coͤln
Lbdn. 3. Compagnien zu Fuß und eine zu Pferde
in die dem Grafen von Plettenberg zugehörige
Herrschafft Nordkirchen habe einrücken lassen, von
welchen der commandirende Officier anfänglich
das Schloß blocquiret gehalten, nachgehends aber
gar in das Schloß mit Gewalt eingedrungen,
und sich darein logiret, auch den von der Graͤfin
verlangten Abzug verweigert, und was Ich derentwegen -
an des Churfürsten zu Cöln Lödn. unter
heutigen dato erlassen habe. Wie nun durch diese
gegen mir, als hoͤchsten Ober=Haupt des Reichs,
von diesem mir mit Pflichten zugethanen Mitglied -
SLI