fullscreen : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Serie der Bücher 43/44, Theil 5)

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43.  Buch.  17.  Tit.  6.
Stipulation,  die  fructuaria  stipulatio*),  den  Betrag  des
Höchstgebotes  unter  der  Bedingung  zuzusagen,  daß  demnächst ¬
  im  Verfahren  über  die  Sponsionen  gegen  ihn  entschieden ¬
  werden  sollte;  und  zwar  mußte  die  Zusage  mit
58)
satisdatio  geschehen
Auch  ohne  ausdrückliches  Zeugniß ¬
  dafür  dürfen  wir  annehmen,  daß  diese  Stipulation
sammt  der  auf  sie  bezüglichen  Bürgschaftsbestellung  der
fructus  licitatio  sich  unmittelbar  anschloß.  Denn  ohne
Eingehung  der  vom  minus  licitans  geforderten  fructuaria
stipulatio  wurde  dem  plus  licitans  der  interimistische  Besitz
gar  nicht  überwiesen;  und  daß  diese  Ueberweisung  nur
gegen  Realsicherheit  geschah,  wird  als  unzweifelhaft  gelten.
Es  ist  demnach  anzunehmen,  daß  jede  Partei  zum  Lieitationstermine ¬
  diejenigen  Personen  mitbrachte,  welche
bereit  waren,  für  ihr  Höchstgebot  sich  zu  verbürgen,  wie
umgekehrt  natürlich  der  Betrag  des  abzugebenden  Höchstgebotes ¬
  in  jener  Bereitwilligkeit  seine  Schranke  fand
6.  Wie  die  Sponsionen  aus  Interdicten  überhaupt,
so  fanden  auch  die  Doppelsponsionen  aus  dem  Uti  possidetis ¬
  erst  unmittelbar  vor  dem  Augenblicke  statt,  in
welchem  die  litis  contestatio  aus  ihnen  vorgenommen
werden  sollte,  also  im  rerum  actus.  Gerade  für  die
Sponsionen  aus  dem  Uti  possidetis  wird  dies  bestätigt
gemäß  Lenels  Restitution  des  Edicts  in  1.  1  pr.  i.  f.
+  60
h.  v.  ).  Hiernach  nämlich  wird  eine  sponsio  aus  unserm
Interdiete  nur  gestattet  „intra  annum,  quo  primum
experiundi  potestas  fuerit";  und  eben  dies  ist  die  technische ¬
  Bezeichnung  für  die  Möglichkeit  der  Litis57) ¬
  Gai.  IV,  169  (s.  unten  nach  N.  76  S.  409f.).
58)  Gai.  IV,  170  (s.  unten  Ziffer  11  nach  N.  28).
59)  Zu  Vorstehendem  ist  zu  vergleichen  Thl.  2  dieser  Serie  des
Commentars  §.  1838c  Ziffer  94  S.  154ff.
60)  Ed.  perp.  S  379  unter  2.  Vgl.  unten  nach  N.  66.
            
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