fullscreen : Wissenschaftlich praktische Rechtskunde (1)

D.  Savignysche  Lehre  vom  Summariissimum  rc.  47
15.
Die  Savignysche  Lehre  vom  Summariissimum
in  ihrer  Anwendung  auf  Wegestreitigkeiten.
Do  oft  in  unserer  Wissenschaft  die  Berichtigung  gewisser  Ansichten ¬
  nicht  blos  dem  Theoretiker  zusagt,  sondern  zugleich
von  wohlthätigen  Folgen  für  das  bürgerliche  Leben  ist,  wird
die  Praxis  sich  geneigt  fühlen,  die  neue  Lehre  anzunehmen
und  die  bisherigen  theoretischen  Irrthümer  nicht  mehr  in  Anwendung ¬
  zu  bringen.  In  dieser  Beziehung  empfiehlt  sich
ganz  vorzüglich  Savigny's  Lehre  vom  Summariissimum*).
In  dem  folgenden  Rechtsfalle  wird  diese  Lehre  in  ihrem
Kampfe  mit  früheren  irrigen  Meinungen  und  Anwendungen
recht  lebhaft  und  anschaulich  hervortreten.
§.  1.
Peter  Hauschild  zu  Grünendeich  im  alten  Lande
(einer  kleinen  Hannöverischen  Provinz)  ist  Eigener  eines,  neben
der  dortigen  Hutflether  Straße  liegenden  Stück  Landes,  über
welches  Klaus  Moje  zu  Grünendeich  und  dessen  Hausgenossen ¬
  ihren  Weg  zu  Wagen,  zu  Pferde  und  zu  Fuß,  angeblich ¬
  seit  Verjährungszeit  genommen  haben,  um  nach  dem
Mühlenwege  zu  gelangen.  Doch  kann  Moje  auch  auf  einem
öffentlichen  Wege  die  Mühle  erreichen.  Vor  jenem  Lande
befinden  sich  zwei  verschließbare  Hecke,  deren  Schlüssel  stets
in  Hauschild's  Hause  sich  befunden  haben.  Jst  eins  von  den
Hecken  verschlossen  gewesen:  so  hat  Moje  den  Schlüssel  aus
dem  Hauschildschen  Hause  geholt.  Aber  am  14.  März  1818.
wird  Moje'n  der  Uebergang  über  jenes  Stück  Land  von
1)  Recht  des  Besitzes  §.  51.
            
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