Volltext : Heffter, August Wilhelm: System des römischen und deutschen Civil-Proceßrechts


7. Samstag den 22. Febr. 1862. 27. Jahrgang

7.1. Von dem Verhältniß der Restitution gegen Urtheile und der Inzidentrestititution unter sich und zur Appellation nach bayerischem Rechte

Samstag den 22. Jebr. 1862. 27. Jahrgang. M. 4.

Inhalt: Von dem Verbältniß der Restitution gegen Urtheile und der Inzident.

restitutton unter sich und zur Appellation nach bayerischem Rechte. -
Ueber den Erfüllungsort, wenn im Vertrage darüber nichts mit Worten
bestimmt ist. — Ein Sondergut kann für einen nach Würzburger
Landrecht in allgemeiner Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten durch
Vermögenszuwendungen von Seiten Dritter, welchen keine Zuwen»
dungsverpflichtung obliegt, begründet werdett. — Rogation des oetavus
subscriptor. Unitas actus bei einem schriftlichen Testament.

Von dem Verhältniß der Restitution gegen Urtheile
und der Jnzidentrestititntion unter stch und zur Appel-
lation nach bayerischem Rechte *).

In materieller Hinsicht ist zwischen der
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Ur-
theile und der Berufung auf den Grund neuen Vor-
bringens, dann zwischen dieser und der Jncident-

*) Bemerkung des Herausgebers. Wir geben
hier den ersten Theil einer Abhandlung, welche in
ihren Resultaten von dem merklich abweicht, was
bisher in Theorie und Praxis des bayerischen Pro-
zesses über diese Lehre als feststehend angesehen
wurde. Wir nehmen aber gerne diese Erörterung
in unseren Blättern auf, da ihr Gegenstand, welcher
im Jahre 18®°/ei Preisaufgabe der Münchener Ju-
ristenfaknltät war, wichtig ist und auch nach Ein-
führung einer neuen Prozeßordnung noch längere
Zeit wichtig bleiben wird. Wenn auch der Hauptsatz
der neuen Lehre: daß nämlich die Restitution ge-
gen Urtheile nur gegen Endurtheile zulässig sei, —
schwer zu widerlegen sein dürste, so wollen wir doch
die hier behandelten Fragen vorerst als offene an-
seher. und zu deren weiterer Besprechung hiemit
auffordern. St.
Neue Folge VII. Band.

Dr. I. A. Seufferl's

zunächst in Bayern.

Von Professor vr. C. Bolgiano.

7. Samstag den 22. Febr. 1862. 27. Jahrgang

7.1. Von dem Verhältniß der Restitution gegen Urtheile und der Inzidentrestititution unter sich und zur Appellation nach bayerischem Rechte

Samstag den 22. Jebr. 1862. 27. Jahrgang. M. 4.

Inhalt: Von dem Verbältniß der Restitution gegen Urtheile und der Inzident.

restitutton unter sich und zur Appellation nach bayerischem Rechte. -
Ueber den Erfüllungsort, wenn im Vertrage darüber nichts mit Worten
bestimmt ist. — Ein Sondergut kann für einen nach Würzburger
Landrecht in allgemeiner Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten durch
Vermögenszuwendungen von Seiten Dritter, welchen keine Zuwen»
dungsverpflichtung obliegt, begründet werdett. — Rogation des oetavus
subscriptor. Unitas actus bei einem schriftlichen Testament.

Von dem Verhältniß der Restitution gegen Urtheile
und der Jnzidentrestititntion unter stch und zur Appel-
lation nach bayerischem Rechte *).

In materieller Hinsicht ist zwischen der
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Ur-
theile und der Berufung auf den Grund neuen Vor-
bringens, dann zwischen dieser und der Jncident-

*) Bemerkung des Herausgebers. Wir geben
hier den ersten Theil einer Abhandlung, welche in
ihren Resultaten von dem merklich abweicht, was
bisher in Theorie und Praxis des bayerischen Pro-
zesses über diese Lehre als feststehend angesehen
wurde. Wir nehmen aber gerne diese Erörterung
in unseren Blättern auf, da ihr Gegenstand, welcher
im Jahre 18®°/ei Preisaufgabe der Münchener Ju-
ristenfaknltät war, wichtig ist und auch nach Ein-
führung einer neuen Prozeßordnung noch längere
Zeit wichtig bleiben wird. Wenn auch der Hauptsatz
der neuen Lehre: daß nämlich die Restitution ge-
gen Urtheile nur gegen Endurtheile zulässig sei, —
schwer zu widerlegen sein dürste, so wollen wir doch
die hier behandelten Fragen vorerst als offene an-
seher. und zu deren weiterer Besprechung hiemit
auffordern. St.
Neue Folge VII. Band.

Dr. I. A. Seufferl's

zunächst in Bayern.

Von Professor vr. C. Bolgiano.

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