fullscreen : Wetzlarische Nebenstunden (Th. 81 (1769))

der  Abäusserung  eines  Coloni,  und  rc.  155
§.  25.
Ja  es  erfolgte  auf  dieses  Dris  Meyers  einseitige -
  Relation,  ohne  den  Freyherrn  von  Ta
stungen  weder  zu  citiren,  noch  zu  hoͤren,  unterm
20sten  May  1716.  der  Capitular-Macht=Spruch: -
  „daß  Claus  Schevemann  mit  Auf=„hebung -
  der  Ejection,  und  aller  Attentatorum
„auf  die  Stätte  in  pristinum  Statum  zu  setzen,
„und  weilen  er  bey  der  Cantzeley  dergestalten
„graviret  worden,  ihme  pro  Commissariis  der
„Rath  Geitzkoffler,  und  Dr.  Müseler,  Sen.  an  =„zusetzen, -
  bey  welchen  die  Liquidatio,  was  de¬„ductis -
  perceptis  &  ablatis  vorzunehmen,  und
„wann  Schevemann  Caution  prastiren  wuͤrde,
„der  Rückstand  zu  entrichten,  und  die  Statte
„nach  Möͤglichkeit  wieder  in  den  Stand  zu  setzen,
„die  D'scussion  auf  uheben,  er,  Schevemann,
„auf  dem  Prædio,  und  es  bey  dem  judicialiter
„bestättigten  Indulto,  &  Remissione  majoris
„partis  Creditorum  vom  13ten  Jun.  1714.  zu
„lassen  seye.
§.  26.
Von  dieser  Urthel  hat  Freyherr  von  Ta=  |  |
stungen  ad  Cameram  Imperialem  appellirt,
plenos  Processus  sofort  erhalten,  und  stehet
nunmehro  die  Sache,  nachdem  auf  Absterben
des  Appellanten  seine  beede  Toͤchtere,  die  Frau
Gräfin  von  Winckelhausen  und  die  Chanonesse
zu  Freckenhorst,  Fräul.  von  Tastungen,  ad  reassumendum -
  citiret  worden,  zum  Spruch.
§.  27.
Die  Fatalia  haben  in  dieser  Sache  ihre
Rich=Max-Planck-Institut -
  für
            
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