metadata_codicological : Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 2 (1839))

4. Die Versorgung der Wittwen und Kinder bei standeswidrigen Ehen des deutschen hohen Adels

Die Versorgung der Wittwen und
Kinder bei standeswidrigen Ehen
-es deutschen hohen Adels.
Vom
Herrn Geheimen Oberrevisionsrath Dr. Heffter in Berlin.

Noch immer eine gangbare nnd für Viele nicht zweifelsfreie
Frage! Es ist unsere Absicht, ihre Beantwortung aus den Quel-
len des deutschen Privatfürstenrechts, welche sich hier fast lediglich
auf Herkommen und auctoritas pruäentum beschränken, anders
ausgedrückt, soweit sich die Rechtsidee in geschichtlichen Vorgängen
und in der Ausfaffung und Behandlung der Frage durch die Organe
des Rechts ausgeprägt hat, übrigens ohne alle Rücksicht auf einen
bestimmten Fall zu versuchen. Wir schließen uns hierbei an die
schon andern Orts vorgetragene Theorie in Betreff der Ebenbürtig-
keit und Mißheirathen *) an, ohne daß jedoch hierdurch die Rich-
tigkeit der gegenwärtigen Abhandlung wesentlich bedingt ist.
Zur schärferen Feststellung der Frage selbst ist vorerst daran zu
erinnern, daß sich überhaupt folgende Arten standesungleicher Ehen
nach deutschen Rechten unterscheiden lassen:
1) Ehen unter Personen ungleichen Standes, unter denen
nach unzweifelhaften allgemeinen oder besondern Familienrechten
keine Ebenbürtigkeit Statt findet, und daher auch die auf Eben-
bürtigkeit beruhenden Wirkungen der Ehe nicht Platz greifen kön-
nen: — notorische Mißheirathen.

*) Beiträge zum deutschen Staats- und Fürstenrecht No. I., womit noch
verglichen werden kann: Votum eines N. D. Publicisten zu I. L. Klüber's
nachg. Schrift: die ehel. Abftamm. des fürstl. Hauses Löwenst. Wertheim.
Halle, 1838. S. 64 ff.
Zeitschrift f. d deutsche Recht, 2. Bd. 2.

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