Max-Planck-Institut für Bildungsforschur
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selbst zu übernehmen. Der reifere Zögling muß sich selbst
warnen, bilden, leiten und heilen lernen.
55. §. Diese Selbstbildung hänget von dem Willen,
Zu diesem Zwecke ist es nothwendig, daß der Zögling
auf den Zustand seiner Gefühle aufmerksam zu seyn gewohnt -
werde. Der Erzieher mache den Zögling auf die
Wichtigkeit der Gefühle und auf die nachtheiligen Folgen
aufmerksam, welche jede Art der Ausartung nach sich ziehen
kann. Besonders zeige er ihm, daß auch die höheren und
edleren Gefühle ausarten können, und daher der wachsamer
Sorgfalt bedürfen. Durch das Reflectiren über sich
selbst lernet der Mensch seine individuelle Beschaffenheit
kennen, und wird in den Stand gesetzet, zu beurtheilen,
was ihm nothwendig, zuträglich oder schädlich ist, welchen
Ausartungen er am leichtesten unterliegen könnte, welche
Bildungsmittel ihm die zuträglichsten seyn werden.
56. §. Und von den Einsichten des Zöglinges ab.
Mit dem allgemeinen Ermuntern, schöne und edle Gefühle -
in sich zu nähren, ist wenig geholfen, wenn der Zogling
nicht in den Stand gesetzt wird, zu beurtheilen, welche
Gefühle, und in welchem Grade jedes Gefühl schön und
gut genannt werden kann. Eben so fruchtlos ist das Warnen
vor den Ausartungen der Gefühle, wenn ich den Zögling
nicht lehre, worin diese Ausartungen bestehen, wodurch
sie entstehen, wie und durch welche Mittel er denselben
vorzubeugen oder abzuhelfen vermag. Diese Belehrung -
und Warnung wird am zweckmäßigsten durch Anführung -
einzelner, individueller Fälle ertheilet.
57. §. Die zur Selbstbildung nothwendige Belehrung
des Zöglinges muß nach der Individualität verschieden -
seyn,
Diese Belehrung soll keinesweges dazu dienen, den
Zögling mit einer vollständigen philosophischen Theorie, mit