ohne alle Einschränkung in der Bildung des Gelehrten. Der
Gelehrte ist nicht da, um zum Handwerker abgérichtet zu
werden; der Arzt soll kein Receptverschreiber, der Theolog ¬
kein Predigtvorleser, der Jurist kein Gesetzabschreiber,
der Philolog kein Wortmacher, der Metaphysiker kein Formelgiesser -
werden; sondern jeder soll Schöpfer in seinem
Fache sein, jeder soll den Schatz aller Menschenbildung in
sich tragen, aus dem er selbstständig hervorbringt, was der
Handwerker nachmacht. Was kann aber der Arzt in seiner
Wissenschaft selbstständig hervorbringen, wenn er nichts
weils, als die Namen einiger hundert Apothekerkräuter; wodurch -
kann der Theolog seine Gemeinde auf die Macht und
Güte des Schöpfers aufmerksam machen, wenn er die Wunder ¬
der Natur, die in jedem Steine, in jeder Pflanze, in jedem ¬
Thierauge in Fülle offen da liegen, nicht kennt; wie
soll der Jurist entscheiden im Streite über Naturobjecte,
über Beschädigung u. s. w., wovon er keine Einsicht hat;
wie soll der Philolog und Geschichtsforscher u s. f. Aufschlüsse
über die naturweisen Lehren der Alten geben, wenn er nicht
weils, was jene wuſsten; wie soll endlich der Metaphysiker
nicht in Fabeln über die Natur gerathen bei einem solchen
Zustande der Kenntnisse in ihm?
Es ist jedem Menschen die Naturkenntnifs ein Bedürfnifs; ¬
dem Arbeitenden ist eine weitere, besondere Ausführung ¬
der Kenntnisse seiner Arbeit nöthig, dem Gelehrten
aber, sei er wessen Standes, ist das blos Besondere ein Unglück. ¬
Er ist aufgestellt, über das Heiligthum der Wissenschaften ¬
zu wachen; dieses ist aber nur ihre Integrität,
nur ihr Ganzsein, nicht die einzelne Verfeinerung, nur dem
Wucher und dem klugen Unverstande dienstbar.