fullscreen : Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 55 (1911))

17. Inhalt

Inhalt.

Einzelne Rechtsfälle (Urteile des Reichsgerichts).

Nr.
46. Rechtliche Bedeutung der sog. Liquidationsverträge, die ein Schuldner
zur Abwendung des Konkurses mit seinen Gläubigern schließt: ent-
halten sie ohne weiteres einen Verzicht der Gläubiger auf den durch
die Liquidationsmasse nicht gedeckten Betrag ihrer Forderungen? .
47. Ein Vertrag, durch den der Schuldner zur Sicherung seines Gläubigers
diesem seine gesamten, auch die künftigen Außenstände überträgt, ist
sittenwidrig und daher nichtig.
48. Kann zur Feststellung des Wuchers auch die Notlage eines nicht bei
dem Geschäft als Gegenkontrahent Beteiligten herangezogen werden?
49. 1. Zur Frage des Zustandekommens eines Vertrags durch Still-
schweigen; Zeitpunkt des Vertragsschlusses in solchem Falle.
2. Bei mehreren selbständigen Kaufverträgen zwischen denselben
Parteien ist der Käufer nicht berechtigt, wegen mangelhafter Er-
füllung des einen von dem anderen zurückzutreten.
50. Unter welchen Umständen kann der Befrachter vom Verfrachter Er-
satz für Beschädigung des Frachtguts verlangen, obwohl der aus-
ländische Abkäufer des Befrachters die Gefahr der Versendung trägt?
51. Über den Unterschied zwischen Aufrechnung und Zurückbehaltung .
52. Kann der vorleistungspflichtige Verkäufer auf Grund des §321
BGB. auf Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Empfang-
nahme der Ware klagen?.
53. Zur Auslegung des § 341 Abs. 3 BGB. (Vorbehalt der Vertrags-
strafe bei der Annahme der Erfüllung).
54. Zur Auslegung des § 406 BGB.: kann der Schuldner gegen den
Zessionär auch dann aufrechnen, wenn die Forderung zur Zeit der
Abtretung nur eine bedingte Geldforderung war?.
55. Bestehen eines die Benutzung der Kaufsache hindernden Patents als
Mangel im Rechte des Verkäufers. — Begriff der Kenntnis dieses
Rechtsmangels.
56. Verhältnis der Wandelung zur Kauspreismtnderung; steht dieser die
rechtskräftige Abweisung des Wandelungsanspruchs entgegen? . .
57. Zum Begriffe der Eigenschaften einer Kaufsache und der Zusicherung
von Eigenschaften.
58. Für den Ablauf der Verjährungsfrist des § 477 BGB. kommt nichts
darauf an, daß die Parteien vereinbart haben, die Untersuchung der
Ware sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt als zu dem der Ab-
lieferung erfolgen .
59. 1. Zur Frage der rechtlichen Natur des Mitgiftversprechens: ent-
geltlicher Vertrag oder Schenkung?
2. Erfordernisse der Urteilsbegründung.
60. Zum Begriffe des Schenkungsversprechens und des gegenseitigen
Vertrags. Zulässigkeit einer auf das Wollen des einen Teiles ge-
stellten Bedingung beim gegenseitigen Vertrage.
61. Verhältnis der Haftung aus dem Mietverträge zur Haftung aus un-
erlaubter Handlung: kann die letztere geltend gemacht werden, auch

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