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Zeug / als Hebel / Brech=Stangen / Geißfüssen / Hebe=Leitern / Winden / Flaschen oder Rollen=Züge =
/ Böcke u. d. gl. 8. Zelte und Sand=Säcke / item Leinwand zu Carcassen / FeuerBallen =
und Würste zu Leit=Feuern in den Minen. 9. Hand=Mühlen / Feld=Backöfen / und
Feld=Schmieden samt dazu gehörigen Wagen und Geschirre. 10. Pontons ssamt dazu gehörigen =
Wagen=Geschirr / und Brucken=Zeug / nemlich Ruthen / Bohlen und Spillen. Item
Protz=Wagen / Ammunition-Karren / und Wagens zu den Feuer=Mörsern. 11. Palisaden /
gezimmert und gezeichnet Holtz zu Halbcaponieren / Block=Batterien und Stück=Bettungen.
12. Endlich gezimmert und gezeichnet Holtz zu Brüͤcken / die man in Zeit einer Belagerung hin
und wieder in Eile zusammen schlagen muß.
Dieses Zeug muß alles seinen geschickten Orth haben / daß es alles rein bleibe / was
nicht unter freyen Himmel liegen kan / doch freye Lufft haben will / in Scheuern / das überige
in trockenen und verschlossenen Orten liege. Es muß in solcher Ordnung liegen / daß man es
nicht nur geschwind finden / und ohne andere Sachen umzureissen stracks haben könne / sondern
auch daß man die Ordnung leicht behalten könne / daß geschwinde in die Augen falle / wenn etwas =
abgehet / und daß es auch denen wohl in die Augen falle / und Ergötzung oder Verwunderung =
verursache / welche das Zeughauß besehen / es sey die Herrschafft selbst / oder Deputirte
derselben / oder auch Fremde / denen man das Besehen zu Vergnügung ihrer Curiosität / oder
Begierde zu lernen erlaubet.
Da ist nun leicht zu gedencken / daß dazu grosser Raum erfordert werde / und daß es eine
von dem Baumeister erforderte Geschicklichkeit seye / den Raum also anzuordnen / daß er überall
genug seye / und doch auch nichts überflüͤßiges habe / darum er sich eine genaue Specification muß
geben lassen / vor was und wie viel von oben specificirten Sachen man Raum haben wolle / damit =
er keine Schuld habe / wenn es dermahleins an Raum fehlen solte. Deßwegen muß er auch
wohl innhaben / wie viel Raum eine jede Sache erfordere / zum wenigsten von den Stücken und
ihren Laveten / von den Bomben und Kugeln / von den Pontons und allen zur Artillerie eigenthümlich =
gehörigen Wagen / und von dem grossen Holtz=Werck / Summa von denjenigen Dingen =
die nothwendig unten am Boden logiret werden / und in höhere Geschoß sich nicht wohl
bringen lassen. Denn woferne diese ihren behörigen Platz haben / findet sich vor das übrige
von selbsten Platz genug in den erhabenen Geschossen.
Noch ist auf einige Wohnungen zu dencken / die in dem Bezirck des Zeughauses mit
liegen müssen / zum allerwenigsten muß einer von den Ober= und einer von den Unter=Officiers
darinnen wohnen / und Auffsicht über das Zeughauß haben. Hernach soll billich ein und anWerck =
=
Künstler oder Handwercksmann daselbst / wo nicht gantz wohnhafft / doch mit eine
statt und Bequemlichkeit den gantzen Tag über in dem Zeughause seyn / daß sie alle Sachen
stets reinlich und in gutem Stand erhalten / und so was abgenutzet / zerbrochen / oder verlohren
worden / es alsobald wiederum ersetzen. Wenn aber irgends Raum dazu ist / pfleget die Hohe
Obrigkeit gerne noch mehr Logiamenter dabey anrichten zu lassen / damit sie wohlverdienete
Officier und Künstler mit freyer Wohnung begnadigen / und dadurch aufmuntern mögen / desto
fleißiger auf die gute Unterhaltung des Zeughauses Achtung zu haben.
Ein Haupt=Punct ist noch zu bedencken / ob man in dem Zeughause die Stücke nach
Teutscher Art auf ihren Laveten liegend / oder lieber nach Gewonheit der Frantzosen und Holländer =
/ die Rohr à part auf die Erde legen / und die Laveten besonders stellen wolle. Jene Art
machet ohnstreitig das beste Ansehen / hat aber grosse Inconvenientien / indeme dadurch der
Raum vorerst ziemlich verenget wird / denn da der gantz montirte Canon einen Raum von 18.
Fuß in die Läͤnge haben will / oder wenn man ja des einen Laveten unter des folgenden Rohr
unterschieben will / welches sich doch nicht allzuwohl schicket / doch von 14. Fuß / so brauchet
man zu den Laveten allein nur 10. Fuß. Zum andern / wenn man sie rücken will / welches
doch mannichmahl vorfäͤllet / so geschiehet solches mit einer so schweren Machine gar beschwerlich. =
Drittens werden die Laveten fast noch einmahl so bald hingerichtet / wenn sie also continuirlich =
unter der schweren Last liegen. Denn eine Last / wie aus der Physica bekannt ist /
ruhet deßwegen nicht / weil sie vor unsern Augen still lieget / sondern agiret continuirlich gegen
das was ihren natüͤrlichen Nisum nach dem Mittelpunct der Erde aufhält / welches wir unter
andern an den Grabsteinen sehen / die sich nach und nach ohnvermerckt in die Erde sencken.
So geschiehet es nun durch diese continuirliche Druckung / daß eine continuirliche gelinde Entzundung =
in dem Holtz erhalten wird / wodurch es als durch ein langsam Fieber ausgezehret
wird / und wenn es auswarts noch so schön aussiehet / bey der nächsten gewaltsamen Bewegung =
oder Erschütterung zerbricht. Welche einige Ursach genug ja überflußig den Feutschen
Gebrauch uns solte verleyden können. Hingegen stehet es / duncket mich / bey den Frantzosen
nicht wohl / und bey den sonst excessiv reinlichen Holländern gar übel / daß sie die kostbahre
metallene Rohr / welche dem Zeughauß die grösseste Parade zu wege bringen können / so schlecht
unter freyen Himmel / jene ordentlich auf Blöchern hinschlichten / diese gar ohne Ordnung
auf die blosse Erde hinlegen / wie ich es an dem vornehmsten Zeughauß zu Delpht gesehen.
Denn obschon der Materie kein Schade davon zustehet / so können sie doch nicht wohl blanck
erhalten werden / und der verächtliche Orth / wenn der Knecht die Lavete in einem Palast
wohnet / und der Herr auf der Gasse lieget / insinuiret denen / so ihre Zeughäuser besehen / eine
gewal=