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Balcken geschwinde hinauf ziehen / oder hinab winden könte. An den Ecken
des Zeughauses / doch daß sie weder daran / noch an andere Gebäude stiessen / sondern ziemlich =
davon entfernet wäͤren / e. g. bey l solten Thuren seyn/ inwendig rund mit einem
halb Kugel=Gewolbe überwölbet / in dessen Nabel eine Eroffnung erfordert
wird / und herum koͤnten die Pulver=Tonnen eingetheilet werden. Unter dem
Dache des Zeughauses köͤnten die Getrayde Böden seyn / da man Getrayde auf
den Vorrath aufschuͤtten und bewahren koͤnte / wie man es in vielen Orthen Teutschlands ¬
also zu sehen bekommt / oder weil man noch gar vielerley zu einem wohl ordinirten Zeughauß =
nöthig hat / diese Sachen daselbst bewahren / jedoch unvergessen / das dreyeckigte
Giebel=Wände dazwischen eingetheilet werden / damit der Brand nicht auf einmahl =
das Dach hinaus lauffe. Es sollen auch auf den Söͤllern grosse Kasten
stehen mit Kupffer oder Bley gefüttert / darinn sich das Regen=Wasser sammle.
Eben in diesem Zeughause sollen unter besondern Bögen die grosse WasserSprutzen =
auf Rädern stehen / dadurch man das Wasser dicke und hoch aussprutzen =
/ und also das Feuer in der Höhe löschen kan. Welches doch nur von wenigen =
/ welche billich bey einem Zeughauß als eigenthümlich seyn sollen / zu verstehen ist / nicht von
allen Brand=Sprützen insgesammt / welche nach Proportion der Städte in genugsamer Anzahl =
vorhanden / und auf die Plätze und raumlichste Haupt=Gassen der Stadt nahe bey den
publiquen Bronnen vertheilet / und in besonders dazu gebaueten Hütten unter sicherer Auffsicht
verschlossen seyn sollen / damit man überall bey vorfallender Noth mit einer oder mehrern nahe
an der Hand sey / wie es sonderlich zu Amsterdam sehr ordentlich damit gehalten wird. Jedoch
sollen allezeit etliche Stücke auf dem Wall stehen / und etliche sollen unter den
Thoren gestellet seyn / damit nicht auf den Nothfall alle Geschütze erst aus
dem Zeughauß mussen gehohlet werden. Was vor Stüͤcke in einem Zeughause
im Vorrath seyn sollen / kan man aus Freytags Befestigungs=Kunst und andern =
herhohlen / und gehet ohne dem einen Baumeister eigentlich nicht an / welcher nur wissen =
muß / die Geschütze / so ihm specificiret werden / samt ihrer Zugehör wohl zu logiren.
Anmerckung.
DUs dieser Disposition eines Zeughauses wird nun der geneigte Leser wohl gesehen haben /
dem Goldmanns Art vorher bekannt geworden / daß sie recht damit übereinkomme / und
deßwegen mit mir der Meynung seyn / daß ich den Sinn seines Textes nicht übel getroffen =
habe. Es erhellet auch Goldmanns grosser Geist daraus / ohnerachtet man so deutlich
erkennen kan / daß er nicht sonders Fleiß und Nachdencken an dieses Capitel gewendet
habe. Seine Pulver=Thürme / an deren guten Anordnung gewiß viel gelegen ist / geben uns
guten Anlaß ihre Disposition vollkommener außzuführen / weil nun mit dieser Lehre unsers
Auctoris ein Lehrling / so da gründlich verlanget unterwiesen zu seyn / noch nicht vergnüget
seyn kan / will ich / doch so kurtz als es die Sache zulassen wird / hinzuthun eine
Weitere Außführung.
Es werden in einer wohl ordinirten Festung zweyerley grosse und von einander im
Werck gantz abgesonderte / doch so weit unzertrennliche Gebäude erfordert / daß man eines /
wann das andere fehlet / nicht vor vollkommen halten kan / nemlich das Werckhauß oder
Laboratorium, und das Zeughauß / welche beyde auch zuweilen mit dem einigen Wort
Arçenal begriffen werden. Doch sind beyde in der Art zu bauen / und auch öffters in der Lage
gantz unterschieden / deßwegen müssen wir auch von beyden besonders handeln.
Das Zeughauß.
Das Zeughauß gehöret dazu / daß man die fertige Geschütze mit ihrer Ammunition
sicher und ordentlich verwahre / sicher vor Feuer und Dieben / ordentlich / daß man allezeit vor
Augen habe / so etwas abgegangen ist / und jederzeit alle zusammen gehörige Theil völlig beysammen =
finde. Derowegen ist vor allen nöthig zu bedencken / was man in ein wohl ordiniretes =
Zeughauß zusammen zu bringen habe / nemlich 1. alle Arten von groben Geschütz / dazu
ich auch die Petarden rechne / und die dabey nöthige Kugeln und Bomben. 2. das kleine Geschütz =
/ nönlich Musquetons, Musqueten und Pistolen / samt Kugeln und Hand=Granaten.
Das Pulver wird um Gefahr willen in einen gantz abgesonderten Ort gebracht. 3. Alles schon
zu einem gewissen Brauch gerichtete und abgemessene Tau oder Seylwerck / als Lunten / Stricke =
die Canonen zu ziehen / Stricke und Seyle zu dem Hebezeug / Brücken Seyle / und dergl.
4. Alles Hand=Gewehr vor Officier und Soldaten. 5. Die Kleidung vor die Land=Militz /
auch gute Mäntel und Stiefel / samt Pferd=Geschirr von abgedanckten Soldaten / samt den
Bandelieren / Patrontaschen / Degen=Gehäncken und dergleichen. 6. Das fertige SchantzZeug =
an Picken / Hauen / Schauffeln und Schubkarren. 7. Allerhand Heb= und BrechG =
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Zeug/