Inhaltsverzeichnis : Sturm, Leonhard Christoph: Architectura civili-militaris, Oder

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Balcken  geschwinde  hinauf  ziehen  /  oder  hinab  winden  könte.  An  den  Ecken
des  Zeughauses  /  doch  daß  sie  weder  daran  /  noch  an  andere  Gebäude  stiessen  /  sondern  ziemlich =
  davon  entfernet  wäͤren  /  e.  g.  bey  l  solten  Thuren  seyn/  inwendig  rund  mit  einem
halb  Kugel=Gewolbe  überwölbet  /  in  dessen  Nabel  eine  Eroffnung  erfordert
wird  /  und  herum  koͤnten  die  Pulver=Tonnen  eingetheilet  werden.  Unter  dem
Dache  des  Zeughauses  köͤnten  die  Getrayde  Böden  seyn  /  da  man  Getrayde  auf
den  Vorrath  aufschuͤtten  und  bewahren  koͤnte  /  wie  man  es  in  vielen  Orthen  Teutschlands ¬
  also  zu  sehen  bekommt  /  oder  weil  man  noch  gar  vielerley  zu  einem  wohl  ordinirten  Zeughauß =
  nöthig  hat  /  diese  Sachen  daselbst  bewahren  /  jedoch  unvergessen  /  das  dreyeckigte
Giebel=Wände  dazwischen  eingetheilet  werden  /  damit  der  Brand  nicht  auf  einmahl =
  das  Dach  hinaus  lauffe.  Es  sollen  auch  auf  den  Söͤllern  grosse  Kasten
stehen  mit  Kupffer  oder  Bley  gefüttert  /  darinn  sich  das  Regen=Wasser  sammle.
Eben  in  diesem  Zeughause  sollen  unter  besondern  Bögen  die  grosse  WasserSprutzen =
  auf  Rädern  stehen  /  dadurch  man  das  Wasser  dicke  und  hoch  aussprutzen =
  /  und  also  das  Feuer  in  der  Höhe  löschen  kan.  Welches  doch  nur  von  wenigen =
  /  welche  billich  bey  einem  Zeughauß  als  eigenthümlich  seyn  sollen  /  zu  verstehen  ist  /  nicht  von
allen  Brand=Sprützen  insgesammt  /  welche  nach  Proportion  der  Städte  in  genugsamer  Anzahl =
  vorhanden  /  und  auf  die  Plätze  und  raumlichste  Haupt=Gassen  der  Stadt  nahe  bey  den
publiquen  Bronnen  vertheilet  /  und  in  besonders  dazu  gebaueten  Hütten  unter  sicherer  Auffsicht
verschlossen  seyn  sollen  /  damit  man  überall  bey  vorfallender  Noth  mit  einer  oder  mehrern  nahe
an  der  Hand  sey  /  wie  es  sonderlich  zu  Amsterdam  sehr  ordentlich  damit  gehalten  wird.  Jedoch
sollen  allezeit  etliche  Stücke  auf  dem  Wall  stehen  /  und  etliche  sollen  unter  den
Thoren  gestellet  seyn  /  damit  nicht  auf  den  Nothfall  alle  Geschütze  erst  aus
dem  Zeughauß  mussen  gehohlet  werden.  Was  vor  Stüͤcke  in  einem  Zeughause
im  Vorrath  seyn  sollen  /  kan  man  aus  Freytags  Befestigungs=Kunst  und  andern =
  herhohlen  /  und  gehet  ohne  dem  einen  Baumeister  eigentlich  nicht  an  /  welcher  nur  wissen =
  muß  /  die  Geschütze  /  so  ihm  specificiret  werden  /  samt  ihrer  Zugehör  wohl  zu  logiren.
Anmerckung.
DUs  dieser  Disposition  eines  Zeughauses  wird  nun  der  geneigte  Leser  wohl  gesehen  haben  /
dem  Goldmanns  Art  vorher  bekannt  geworden  /  daß  sie  recht  damit  übereinkomme  /  und
deßwegen  mit  mir  der  Meynung  seyn  /  daß  ich  den  Sinn  seines  Textes  nicht  übel  getroffen =
  habe.  Es  erhellet  auch  Goldmanns  grosser  Geist  daraus  /  ohnerachtet  man  so  deutlich
erkennen  kan  /  daß  er  nicht  sonders  Fleiß  und  Nachdencken  an  dieses  Capitel  gewendet
habe.  Seine  Pulver=Thürme  /  an  deren  guten  Anordnung  gewiß  viel  gelegen  ist  /  geben  uns
guten  Anlaß  ihre  Disposition  vollkommener  außzuführen  /  weil  nun  mit  dieser  Lehre  unsers
Auctoris  ein  Lehrling  /  so  da  gründlich  verlanget  unterwiesen  zu  seyn  /  noch  nicht  vergnüget
seyn  kan  /  will  ich  /  doch  so  kurtz  als  es  die  Sache  zulassen  wird  /  hinzuthun  eine
Weitere  Außführung.
Es  werden  in  einer  wohl  ordinirten  Festung  zweyerley  grosse  und  von  einander  im
Werck  gantz  abgesonderte  /  doch  so  weit  unzertrennliche  Gebäude  erfordert  /  daß  man  eines  /
wann  das  andere  fehlet  /  nicht  vor  vollkommen  halten  kan  /  nemlich  das  Werckhauß  oder
Laboratorium,  und  das  Zeughauß  /  welche  beyde  auch  zuweilen  mit  dem  einigen  Wort
Arçenal  begriffen  werden.  Doch  sind  beyde  in  der  Art  zu  bauen  /  und  auch  öffters  in  der  Lage
gantz  unterschieden  /  deßwegen  müssen  wir  auch  von  beyden  besonders  handeln.
Das  Zeughauß.
Das  Zeughauß  gehöret  dazu  /  daß  man  die  fertige  Geschütze  mit  ihrer  Ammunition
sicher  und  ordentlich  verwahre  /  sicher  vor  Feuer  und  Dieben  /  ordentlich  /  daß  man  allezeit  vor
Augen  habe  /  so  etwas  abgegangen  ist  /  und  jederzeit  alle  zusammen  gehörige  Theil  völlig  beysammen =
  finde.  Derowegen  ist  vor  allen  nöthig  zu  bedencken  /  was  man  in  ein  wohl  ordiniretes =
  Zeughauß  zusammen  zu  bringen  habe  /  nemlich  1.  alle  Arten  von  groben  Geschütz  /  dazu
ich  auch  die  Petarden  rechne  /  und  die  dabey  nöthige  Kugeln  und  Bomben.  2.  das  kleine  Geschütz =
  /  nönlich  Musquetons,  Musqueten  und  Pistolen  /  samt  Kugeln  und  Hand=Granaten.
Das  Pulver  wird  um  Gefahr  willen  in  einen  gantz  abgesonderten  Ort  gebracht.  3.  Alles  schon
zu  einem  gewissen  Brauch  gerichtete  und  abgemessene  Tau  oder  Seylwerck  /  als  Lunten  /  Stricke =
  die  Canonen  zu  ziehen  /  Stricke  und  Seyle  zu  dem  Hebezeug  /  Brücken  Seyle  /  und  dergl.
4.  Alles  Hand=Gewehr  vor  Officier  und  Soldaten.  5.  Die  Kleidung  vor  die  Land=Militz  /
auch  gute  Mäntel  und  Stiefel  /  samt  Pferd=Geschirr  von  abgedanckten  Soldaten  /  samt  den
Bandelieren  /  Patrontaschen  /  Degen=Gehäncken  und  dergleichen.  6.  Das  fertige  SchantzZeug =
  an  Picken  /  Hauen  /  Schauffeln  und  Schubkarren.  7.  Allerhand  Heb=  und  BrechG =
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Zeug/
            
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