Volltext : Sturm, Leonhard Christoph: Architectura civili-militaris, Oder

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60.  Rheinl:  Ruthen.  oder.  720.  fuß.
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selbst  mit  einerley  Zahlen  gezeichnet  seyn  /  damit  man  alsobald  wisse  /  was  zusammen =
  gehoret.  Die  vier  Plaͤtze  um  das  Zeughauß  (a)  sollen  mit  Thoren  verschlossen ¬
  seyn  /  und  soll  dem  Mittel  des  Zeughauses  gegen  über  ein  Thor=Weg
(e)  und  an  den  Ecken  zwey  (f)  in  fünff  Strassen  auf  jeder  Seite  leiten  /  damt
also  die  Geschütze  durch  zwantzig  Strassen  geschwinde  können  herum  auf  die
Wälle  vertheilet  werden.  Um  die  Plätze  sollen  Häuser  seyn  /  als  g.  daselbst  der
Zeugwarter  /  und  alle  die  Waffen  machen  oder  außbutzen  /  und  h.  daselbst  allerhand =
  Holtzwercke  und  andere  zu  einem  Zeughauß  gehörige  Dinge  /  umher  auf  drey  Seiten
wohnen  /  oder  verwahrlich  aufbehalten  werden.  Es  könte  auch  ein  lang  Gewölbe  (i)
gerade  aus  oder  auch  Creutz=weise  kk)  angegeben  werden  /  da  die  kleinen  Geschutze
mit  ihren  Zahlen  gezeichnet/  und  ihre  Zugehoͤr  ordentlich  eingetheilet  waͤren;
es  sollen  auch  die  Räͤder  und  Laveten  der  Stucke  zum  Vorrath  in  der  Nähe  ordentlich =
  eingetheilet  werden  /  daß  wenn  eines  zerbricht  /  alsbald  der  Mangel
durch  ein  anders  ersetzet  werde.  Oben  in  dem  andern  Geschoß  wozu  man  durch  Treppen =
  d.  an  den  vier  Ecken  gelanget  /  wolte  ich  niedrige  Gewölber  /  welche  mit  viel
Säulen  unterstützet  wäͤren  /  haben  /  also  daß  die  Säulen  auf  der  Mauren =
  /  welche  die  unterste  Bögen  unterscheiden  /  gegrundet  wären  /  und
also  über  den  grossen  Stücken  zwey  Zeilen  um  und  um  machen  wurden  /  zwischen  welchen
und  den  Wänden  umher  drey  Gänge  acht  Fuß  breit  bleiben  könten  /  und  welche  nach  der  Längs
hin  zwölff  Fuß  weit  von  einander  stunden.  Über  den  Gewölbern  (i.i.  k.  k.)  aber  mochten
auch  doppelte  Zeilen  von  Säulen  seyn  /  welche  in  die  Länge  und  in  die  Breite  könten  zwölff  Fuß
von  einander  stehen.  Daselbst  solten  Gestühle  wie  lange  Tafeln  gesetzet  seyn  /  darauf =
  die  Musqueten  und  lange  Spiesse  ordentlich  mit  ihren  Zahlen  verzeichnet
liegen  solten:  An  den  Waͤnden  umher  wolte  ich  Brust=Stücke  und  Rustungen
der  Reuter  und  Soldaten  eintheilen  /  wie  auch  die  Schwerdter  und  SchlachtSchwerdter. =
  Zwischen  den  Fenstern  sollen  Thüren  seyn  /  da  man  die  Waffen
in  grosser  Menge  bald  durchoringen/  und  durch  Winden  an  herausstehenden
Bal=
            
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