Full text : Sturm, Leonhard Christoph: Architectura civili-militaris, Oder

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bern  nicht  könne  Schaden  thun.  Nach  diesen  Reguln  /  daran  nichts  darff  versehen  werden  /
sind  noch  andere  Requisita,  welche  zur  Bequemlichkeit  gehöͤren  /  doch  nicht  so  gantz  nothwendig =
  sind  /  als  daß  man  die  Stuͤcke  leicht  und  ohne  Beschwerde  hinein  und  heraus  bringen  köͤnne ¬
  /  daß  man  das  Pulver  in  eigenen  Kellergen  daneben  gantz  sicher  habe  /  daß  ein  Bronnen  nahe =
  an  der  Hand  sey  /  daß  man  ohne  grossen  Umweg  behende  auf  den  Wall  kommen  /  und  Ordres -
  oder  Nachrichten  geschwinde  hinschicken  oder  daher  empfangen  möͤge  /  endlich  daß  man
nicht  nur  zur  höchsten  Noth  /  sondern  zu  mehrerer  Bequemlichkeit  Raum  genug  darinnen
habe.
Das  erste  nun  /  nemlich  die  Stärcke  der  Gewölber  /  wird  theils  in  der  Dicke  derselben
gesuchet  /  welche  ungleich  ist  /  indeme  sie  zu  oberst  billich  drey  /  wenigstens  zwey  Fuß  dick  werden =
  /  von  da  aber  an  der  Dicke  abwarts  beyderseits  zunehmen  müssen  /  innen  aber  einen  völligen =
  halben  Circul  formiren.  Ein  grosses  thut  zu  der  Stärcke  /  wenn  die  Steine  Keil=formig
gemachet  werden  /  denn  auf  einem  Bogen  /  so  mit  6.  biß  9.  Fuß  Radio  gezogen  wird  /  wie  insgemein =
  bey  den  grösten  Souterrains  geschiehet  /  ist  der  Unterschied  der  äussern  und  innern  Dicke
noch  gar  mercklich.  Wenn  der  innere  Radius  zum  Exempel  ist  7.  so  stehen  auf  dem  Umkreiß
des  halben  Circuls  66.  Steine  /  deren  Dicke  just  4.  Zoll  dicke  ist.  Der  aussere  Bogen  von
8.  Fuß  Radio  gibet  so  denn  jedem  Stein  über;.  Zoll  an  der  Dicke  zu  /  wenn  er  als  ein  juster
Gewölbe  Stein  schliessen  soll.  Theils  lieget  viel  daran  wie  viel  Erde  oben  darauf  lieget  /  denn
wo  nicht  biß  6.  Fuß  hoch  Erde  zum  wenigsten  darüber  lieget  /  können  sie  nicht  viel  Bomben
außhalten.
Vor  das  andere  /  daß  man  die  Stücke  lösen  könne  /  und  doch  nicht  mit  dem  Rauch  und
Knall  incommodiren  /  muß  über  dem  Zünd=Loch  des  Stücks  eine  viereckigte  Röhre  als  ein
Schorstein  6.  Zoll  weit  und  wenigstens  vier  Fuß  lang  in  Lichten  seyn  /  die  oben  durch  die  Brustwehr =
  nicht  perpendicular,  sondern  etwas  geschleiffet  hinauß  gehe  /  aber  immer  mählich  von
unten  auf  weiter  werde  /  daß  sie  zum  Exempel  oben  sieben  Zoll  weit  /  4.  Fuß  und  4.  Zoll  lang
auß  der  Brustwehr  herauß  gehe  /  und  solche  Röhren  müssen  seyn  /  wenn  gleich  die  Casematte
hinten  gegen  einem  trockenen  Graben  offen  ist.  Jn  gantz  umschlossenen  Casematten  aber  sollen =
  billich  doppelt  so  viel  Röhren  seyn  /  daß  auch  eine  hinter  dem  Stücke  fast  an  dem  innersten
Ende  der  Casematte  hinauß  gehe.  Wenn  die  Gefahr  nicht  wäre  /  daß  manchmahl  eine  Bombe =
  gerade  auf  ein  Loch  fiele  /  könten  weite  runde  Röhren  /  welche  biß  4.  Fuß  im  Diameter  in
Lichten  haben  durch  den  Wall=Gang  hinaußgeführet  werden  /  dergleichen  ich  in  Custrin  und  in
Wolffenbüttel  gesehen  habe  /  welche  im  übrigen  weit  bessere  Dienste  thäten.  Man  könte  zwar
der  Sache  zimlich  rathen  /  wenn  gerade  unter  einer  solchen  Röͤhre  ein  Brunnen  biß  tieffin  das
Wasser  /  oder  in  moderichte  Erde  gesencket  würde.  Denn  wo  es  sich  ja  ohngefähr  zutrüge  /
daß  eine  Bombe  just  in  die  obere  Röhre  hineinfiele  /  käme  sie  doch  in  den  Brunnen  und  könte
in  dem  crepiren  nicht  mehr  Schaden  thun  /  als  daß  es  die  Mauer  des  Brunnen  zerschmetterte.
Ob  an  statt  der  Brunnen  /  ein  irden  Röhre  zu  oberst  /  und  hernach  um  die  Mitte  Gitter  geleget =
  werden  von  2.  biß  3.  Zoll  dicken  Eisen  /  traue  ich  mir  nicht  zu  bestimmen  /  weil  etwa  Sorge
seyn  möchte  /  daß  die  auf  solche  eiserne  Gitter  fallende  Bomben  an  dem  Gewölbe  gar  zu  schädliche =
  Erschüͤtterung  geben  möͤchten.  Aber  wegen  der  Kosten  glaube  doch  /  daß  jene  viereckigte
Roͤhren  den  Vorzug  behalten  moͤchten.
Daß  drittens  kein  Wasser  in  die  Gewölber  komme  /  ist  das  beste  Mittel  /  daß  die  Mauren =
  zu  innerst  und  aͤusserst  an  statt  Sandes  mit  terras  gemauret  /  der  Boden  aber  erst  dicht
mit  kleinen  Erlenen  Pfählen  durch  die  Hand=Rammen  außgeschlagen  /  und  darüber  mit  einem
terrassirten  Fluhr  beleget  werden.  Und  daß  das  eingeschluckte  Regen=  und  Schnee=Wasser
den  Gewöͤlben  nicht  schade  /  sollen  sie  außwarts  nicht  auch  rund  wie  Rinnen  geformet  werden  /
sondern  als  flache  Dächer  /  wie  in  dem  Profilen  Tab.  IV.  angedeutet  worden.  Wo  zwey  gegen =
  einander  stossen  /  wird  als  eine  Rinne  geformet  /  und  die  Gewölber  mit  ihrer  äussern  Fläche
ein  wenig  abhängigt  geleget  /  auf  daß  nirgends  das  Wasser  darauff  stehen  bleibe;  will  man  sie
aussen  auch  terrassiren  /  ist  es  desto  besser.
Zu  der  Weite  der  Casematten  unter  den  Wallen  können  zehen  Fuß  in  Lichten  zur  Noth
genug  seyn  /  wie  denn  die  in  den  Facen  zu  Naerden  darauß  die  Ravelins-Facen  defendiret
werden  /  nicht  weiter  sind.  Doch  ist  es  ohne  Zweiffel  besser  von  12.  biß  18.  Rheinländische
Fuß  zu  nehmen.  Denn  wenn  man  kurtze  Stucke  hat  /  die  hingegen  am  Boden=Stück  sehr
dick  sind  /  und  die  Pulver=Kammer  etwas  weiter  als  das  Rohr  des  Stücks  haben  /  wie  die  neue
Art  der  Frantzösischen  Stücke  /  so  kan  man  mit  einem  12.  pfündigen  Stück  /  welches  sechs  Fuß
lang  ist  /  so  scharff  als  mit  einem  andern  gemeinen  so  viel  sie  halb  Fuß  lang  ist  schiessen  /  und
also  wenn  man  ein  solches  Stück  in  einer  nur  10  Fuß  weiten  Cassematte  hat  /  deren  Einschnitte
in  die  Mauer=Dicke  nur  vier  Fuß  betragen  das  Stück  laden  und  wischen  /  und  dennoch  3.  Fuß
Platz  dahinter  hin  und  wieder  zu  gehen  behalten  kan.  Die  Weite  /  welche  ein  Stück  von  dem
andern  stehet  /  muß  15.  biß  18.  Rheinländische  Fuß  betragen  /  damit  die  Mauren  zwischen  den
Schießscharten  starck  genug  bleiben  /  doch  wo  man  nicht  gar  grosse  Stücke  gebrauchet  /  können =
  auch  12.  Fuß  genug  seyn.  Die  Mauern  welche  ein  Gewölbe  von  dem  andern  unterscheiden =
  /  haben  an  fünff  Fuß  dicke  genug  /  ja  an  fünffte  halbe  /  wenn  die  Gewölber  nahe  an  der  Erde =
  auffliegen.  Die  aussere  Mauer  wodurch  die  Schießscharten  gehen  muß  wenigstens  zehen
Fuß
            
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