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bern nicht könne Schaden thun. Nach diesen Reguln / daran nichts darff versehen werden /
sind noch andere Requisita, welche zur Bequemlichkeit gehöͤren / doch nicht so gantz nothwendig =
sind / als daß man die Stuͤcke leicht und ohne Beschwerde hinein und heraus bringen köͤnne ¬
/ daß man das Pulver in eigenen Kellergen daneben gantz sicher habe / daß ein Bronnen nahe =
an der Hand sey / daß man ohne grossen Umweg behende auf den Wall kommen / und Ordres -
oder Nachrichten geschwinde hinschicken oder daher empfangen möͤge / endlich daß man
nicht nur zur höchsten Noth / sondern zu mehrerer Bequemlichkeit Raum genug darinnen
habe.
Das erste nun / nemlich die Stärcke der Gewölber / wird theils in der Dicke derselben
gesuchet / welche ungleich ist / indeme sie zu oberst billich drey / wenigstens zwey Fuß dick werden =
/ von da aber an der Dicke abwarts beyderseits zunehmen müssen / innen aber einen völligen =
halben Circul formiren. Ein grosses thut zu der Stärcke / wenn die Steine Keil=formig
gemachet werden / denn auf einem Bogen / so mit 6. biß 9. Fuß Radio gezogen wird / wie insgemein =
bey den grösten Souterrains geschiehet / ist der Unterschied der äussern und innern Dicke
noch gar mercklich. Wenn der innere Radius zum Exempel ist 7. so stehen auf dem Umkreiß
des halben Circuls 66. Steine / deren Dicke just 4. Zoll dicke ist. Der aussere Bogen von
8. Fuß Radio gibet so denn jedem Stein über;. Zoll an der Dicke zu / wenn er als ein juster
Gewölbe Stein schliessen soll. Theils lieget viel daran wie viel Erde oben darauf lieget / denn
wo nicht biß 6. Fuß hoch Erde zum wenigsten darüber lieget / können sie nicht viel Bomben
außhalten.
Vor das andere / daß man die Stücke lösen könne / und doch nicht mit dem Rauch und
Knall incommodiren / muß über dem Zünd=Loch des Stücks eine viereckigte Röhre als ein
Schorstein 6. Zoll weit und wenigstens vier Fuß lang in Lichten seyn / die oben durch die Brustwehr =
nicht perpendicular, sondern etwas geschleiffet hinauß gehe / aber immer mählich von
unten auf weiter werde / daß sie zum Exempel oben sieben Zoll weit / 4. Fuß und 4. Zoll lang
auß der Brustwehr herauß gehe / und solche Röhren müssen seyn / wenn gleich die Casematte
hinten gegen einem trockenen Graben offen ist. Jn gantz umschlossenen Casematten aber sollen =
billich doppelt so viel Röhren seyn / daß auch eine hinter dem Stücke fast an dem innersten
Ende der Casematte hinauß gehe. Wenn die Gefahr nicht wäre / daß manchmahl eine Bombe =
gerade auf ein Loch fiele / könten weite runde Röhren / welche biß 4. Fuß im Diameter in
Lichten haben durch den Wall=Gang hinaußgeführet werden / dergleichen ich in Custrin und in
Wolffenbüttel gesehen habe / welche im übrigen weit bessere Dienste thäten. Man könte zwar
der Sache zimlich rathen / wenn gerade unter einer solchen Röͤhre ein Brunnen biß tieffin das
Wasser / oder in moderichte Erde gesencket würde. Denn wo es sich ja ohngefähr zutrüge /
daß eine Bombe just in die obere Röhre hineinfiele / käme sie doch in den Brunnen und könte
in dem crepiren nicht mehr Schaden thun / als daß es die Mauer des Brunnen zerschmetterte.
Ob an statt der Brunnen / ein irden Röhre zu oberst / und hernach um die Mitte Gitter geleget =
werden von 2. biß 3. Zoll dicken Eisen / traue ich mir nicht zu bestimmen / weil etwa Sorge
seyn möchte / daß die auf solche eiserne Gitter fallende Bomben an dem Gewölbe gar zu schädliche =
Erschüͤtterung geben möͤchten. Aber wegen der Kosten glaube doch / daß jene viereckigte
Roͤhren den Vorzug behalten moͤchten.
Daß drittens kein Wasser in die Gewölber komme / ist das beste Mittel / daß die Mauren =
zu innerst und aͤusserst an statt Sandes mit terras gemauret / der Boden aber erst dicht
mit kleinen Erlenen Pfählen durch die Hand=Rammen außgeschlagen / und darüber mit einem
terrassirten Fluhr beleget werden. Und daß das eingeschluckte Regen= und Schnee=Wasser
den Gewöͤlben nicht schade / sollen sie außwarts nicht auch rund wie Rinnen geformet werden /
sondern als flache Dächer / wie in dem Profilen Tab. IV. angedeutet worden. Wo zwey gegen =
einander stossen / wird als eine Rinne geformet / und die Gewölber mit ihrer äussern Fläche
ein wenig abhängigt geleget / auf daß nirgends das Wasser darauff stehen bleibe; will man sie
aussen auch terrassiren / ist es desto besser.
Zu der Weite der Casematten unter den Wallen können zehen Fuß in Lichten zur Noth
genug seyn / wie denn die in den Facen zu Naerden darauß die Ravelins-Facen defendiret
werden / nicht weiter sind. Doch ist es ohne Zweiffel besser von 12. biß 18. Rheinländische
Fuß zu nehmen. Denn wenn man kurtze Stucke hat / die hingegen am Boden=Stück sehr
dick sind / und die Pulver=Kammer etwas weiter als das Rohr des Stücks haben / wie die neue
Art der Frantzösischen Stücke / so kan man mit einem 12. pfündigen Stück / welches sechs Fuß
lang ist / so scharff als mit einem andern gemeinen so viel sie halb Fuß lang ist schiessen / und
also wenn man ein solches Stück in einer nur 10 Fuß weiten Cassematte hat / deren Einschnitte
in die Mauer=Dicke nur vier Fuß betragen das Stück laden und wischen / und dennoch 3. Fuß
Platz dahinter hin und wieder zu gehen behalten kan. Die Weite / welche ein Stück von dem
andern stehet / muß 15. biß 18. Rheinländische Fuß betragen / damit die Mauren zwischen den
Schießscharten starck genug bleiben / doch wo man nicht gar grosse Stücke gebrauchet / können =
auch 12. Fuß genug seyn. Die Mauern welche ein Gewölbe von dem andern unterscheiden =
/ haben an fünff Fuß dicke genug / ja an fünffte halbe / wenn die Gewölber nahe an der Erde =
auffliegen. Die aussere Mauer wodurch die Schießscharten gehen muß wenigstens zehen
Fuß