Volltext : Sturm, Leonhard Christoph: Architectura civili-militaris, Oder

3(0)
:
:  2.  220
Das  1.  Hauptstua.
Von  Stadt=Thoren.
Goldmanns  Text  mit  dazwischen  gesetzten  Anmerckungen.  (1)
Je  Thore  sowohl  der  Schantzen  als  der  Städte  /  das  ist  /  sowohl  innen
gegen  der  Stadt  zu  /  als  aussen  an  dem  Wall  gegen  das  Feld  /  werden  am
besten  aus  Werckstuͤcken/  oder  zum  wenigsten  aus  Ziegeln  /  auch
wohl  beydes  geschicklich  unter  einander  vermischt  /  aufgebauet  /  und  stehet
vortrefflich  schöͤn  /  wenn  die  Säͤulen  oder  Pfeiler  sambt  allen  architectonischen -
  Zierrathen  von  Werckstücken  /  die  Wände  dazwischen  hingegen  von  geschliffenen =
  Ziegel=Steinen  mit  dazwischen  tieff  außgestrichenen  Kalch=Fugen  gemachet  werden  /
welches  doch  jo  hoch  nicht  kömmt  /  als  wenn  man  alles  mit  Werckstücken  verkleidet.  Die  an
den  Schantzen  sollen  aus  der  Tuscanischen  Ordnung  /  aber  die  in  den  Stäͤdten
aus  der  Dorischen  Ordnung  gezeichnet  werden.  Die  mittelsten  Wand=Pfeiler
moͤgen  12.  Modul/  die  uͤbrigen  vier  von  sammen  stehen.  Im  Fall  aber  Mauren
um  eine  Stadt  stehen  /  und  ausser  denselben  besonders  Wäͤlle  umher  geführet  sind  /  stehet  es
sehr  präͤchtig  /  wann  an  diesen  die  Thore  vorbesagter  massen  angeleget  /  die  Thore  aber  durch  die
Stadt=Mauren  als  Ehren=Pforten  außgezieret  /  und  gantz  offen  gelassen  werden.  Die  Länge
des  Thors  ist  eben  so  viel/  als  das  Anlegen  des  Walles  betraͤget/  oder  man  kan
von  der  Anlage  des  Walles  so  viel  abnehmen  /  etwa  12.  Fuß  /  daß  an  beyden  Seiten  neben
dem  Thor  die  Auffarthen  auf  den  Wall  angeleget  werden  /  wie  es  Tab.  III.  im  Grund=Riß
angedeutet  worden.  Hernach  kan  aus  den  Bogen=Stellungen  die  aussere  und  innere ¬
  Seite  abgetheilet  werden  Die  inwendige  Wand  gegen  der  Stadt  verträͤget ¬
  Wand=Säulen  /  aber  ohne  Binden  oder  Bossagen  /  aber  die  äussere  kan  mit
Wand=Pfeilern  /  oder  mit  Wand=Säulen  /  die  mit  Binden  oder  Bossagen  umgeben  sind  /
vergnuͤget  werden.  Frey  stehende  Säͤulen  aussen  zugebrauchen  /  wäre  ein  nicht  verantwortlicher =
  Uberfluß  /  und  der  Ernsthafftigkeit  des  Gebäudes  zuwider  /  sähe  eben  aus  als  ein  Officier =
  /  der  sich  zum  schlagen  eben  so  ausgeputzet  häͤtte  /  als  wenn  er  seinem  Herrn  oder  sonst
nur  zu  Ehren  paradiren  solte.  Gegen  die  Stadt  zu  könte  man  freystehende  Säulen  noch
eher  verantworten.  Doch  kan  so  wohl  die  Vor=Wand  als  Hinter=Wand  Bäurische =
  Bekleidung  vertragen.  (2)  Der  Modul  kan  einen  oder  anderthalb  Füsse
groß  seyn.  (3)  Es  koͤnnen  auch  beyderseits  doppelte  Säulen  gesteilet  werden  /
ja  an  den  Stadt=Thoren  kan  man  die  Säulen  auf  Säulen=Stuhlen  erhöhen  /
aber  in  solchem  Fall  muß  man  das  Baͤurische  Werck  unterlassen.  Die  Gieblichen ¬
  oder  Frontons  haben  die  Hoͤhe  des  vierten  Theils  der  aͤussersten  SaulenWeite ¬
  /  nemlich  fuͤnff  und  einen  halben  Modul.  Die  Bilder  und  Bilder=Stühle
koͤnnen  auch  aufgesetzet  werden/  daferne  man  die  Kosten  thun  will/  sonst  koͤnnen ¬
  sie  unterlassen  werden.  Die  Wappen  werden  besser  in  das  Dreyeck  des
Giebels  /  als  in  die  Zwischen=Tieffen  gestellet.  Die  inwendige  Breite  oder  Weite
des  Thores  soll  zweymahl  so  groß  seyn  als  die  Breite  oder  Weite  in  Lichten  des
Bogens  ist.  An  beyden  Seiten  des  Thores  sollen  dicke  Mauren  angeleget
werden  /  daß  sie  der  Last  des  Walles  /  auch  inwendig  dem  Drucken  der  Gewölbe  /  genugsam =
  widerstreben.  Derohalben  kan  man  in  solchen  Mauren  beyderseits
grosse  Blinde  /  nach  Gestalt  der  Bilder  blind  außhohlen  /  darinnen  auf  der  Unter=Fläche ¬
  die  Burger  und  Soldaten  /  welche  die  Wache  haben  /  sitzen  möͤgen.
Uber  dem  Gewoͤlbe  des  Thores  kan  ein  Wachthauß  Platz  finden  /  welches
das  Gebäͤlcke  und  das  Dach  erfülle  /  daß  daselbst  aber  die  Landsknechte  die
Wache  haben  moͤgen  /  und  das  Thor  im  Nothfall  herunter  lauffende  beschuͤten ¬
  moͤgen.  Man  hat  auch  das  Verdeck  über  dem  Thor=Gewölbe  nöthig  /  nicht  allein  /  daß
man  durch  hin  von  der  einen  Seite  des  Wall=Gangs  auf  die  andere  gleich  paßiren  könne  /  und
nicht  noͤthig  habe  erst  auf  einer  Seite  von  dem  Wall  herunter  und  auf  der  andern  wieder  hinauf ¬
  zu  gehen;  und  daß  das  Thor=Gewölbe  desto  besser  verdeckt  /  und  gegen  die  Bomben  des
Feinds
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer