Metadaten : Schlimm, Karl: ¬Das Grundstücksrecht in den deutschen Kolonien

Abkürzungen.
KolG.  =  Die  deutsche  Kolonialgesetzgebung.
KonsGG.  =  Gesetz  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.
SchutzgebG.  =  Schutzgebietsgesetz.
KBl.  =  Deutsches  Kolonialblatt.
Kol
=  Koloniales  Jahrbuch.
KolZ.  =  Deutsche  Kolonialzeitung.
MVBl.  =  Marine=Verordnungsblatt.
RGBl.  =  Reichsgesetzblatt.
RA.  =  Reichsanzeiger.
BGB.  =  Bürgerliches  Gesetzbuch.
EGzBGB.  =  Einführungsgeset
zum  Bürgerlichen  Gesetzbuch.
AGzBGB.  =  Ausführungsgeset
zum  Bürgerlichen  Gesetzbuch.
CPO.  =  Civilprozeßordnung.
RG.  =  Entscheidungen  des  Reichsgerichts.
VO.  =  Verordnung.
KVO.  =  Kaiserliche  Verordnung.
AVO.  =  Allerhöchste  Verordnung.
Vf.  =  Verfügung.
AVf.  =  Allerhöchste  Verfügung.
Die  in  Klammern  ohne  nähere  Angabe  erwähnten  Paragraphen  sind  diejenigen ¬
  der  KVO.  vom  21.  November  1902.
            
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