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sen der Landeshoheit im Besitze ihrer Unabhängigkeit
von fremder Landeshoheit gebliebenen oder doch zum
Besitze derselben berechtigten Semperfreien (Dynasten —
Herren) 2) mit unmittelbarer Theilnahme an öffentlichen =
Geschäften, mit allen Vorrechten des ächten Eigenthums =
3), mit Vorzügen in Bezug auf kriegerische
Ehre und Lehen. 4) Unter diesem Adel war kein
Rang, daher Fürsten und Grafen sich ebenbürtig waren. =
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1) Daher Nobilis vorzugsweise nur einen Dynasten bezeichnet. Scheidt
v. Adel. S. 8. not.
Eichhorn R. G. II Thl. S. 77= 80., jedoch
auch von anderen Bedeutungen Ludewig seript. rer. bamb. p. 300.
Schannat cod. prob. hist. fuld. p. 71. Pez seript. rer. austr. II.
p. 417. Allgemeiner auch bei Rittern angewendet war
das Prädikat: erbar, ersam. Scheidt vom Adel. S. 69. 149.
v. Stetten Gesch. d. adel. Geschl. S. 13. Krenner über d. Siegel =
d. Münchnergeschlechter. S. 39. Eben so die Bezeichnung:
guder Hand Lüde. s. Dreyer Nebenstunden. S. 213. Scheidt
p. 200. Wersebe von niederländ. Colon. 1 Thl. S. 258. Hach im
staatsbürgerl. Magaz. I Bd. S. 455.
W. Perponcher de orig. dynastar. Traject. 1765. Weifse de
dynast. germ. Lipf. 1788. Scheidt vom Adel. S. 141. Ropp de
insigni differ. p. 133. 359. Eichhorn §. 294. 340. Kopp Bilder.
S. 28.
3) s. Hontheim prodrom. I. p. 273. Hüllmann Gesch. der Stände.
II Thl. S. 94=170. Montag Gesch. 11 Thl. S. 550.
4) Daher Einfluß auf den Heerschild; daher wichtig das Verz. der
Bannerherrn. s. Dreyer Nebenst. S. 193. Gundling de feud.
vexill. §. 23. Scheidt l. c. S. 142. Kopp Bilder. S. 32. not. 5.;
daher wichtig das Fahnlehen Kopp de insign. dist. p. 72. 78.
Scheidemantel Repert. des StaatsR. 11 Thl. S. 3. Eichhorn 8.
294. 99.
Leibniz script. I. p. 339. Pistor script. I. p. 393. Hormayer
Werke. I Thl. S. 29. Montag. II. S. 566.
§. 51. Ritterstand.
Durch das seit der neuen Kriegsverfassung entstandene =
Ritterwesen, 1) dessen Erfordernisse am leichtesten
von Personen, die kriegerische Lebensart wählten, nachzuweisen =
waren, und dessen Verpflichtungen und kriegerische =
Ehre Gelegenheit zur Erwerbung neuer Vorrechte =
gab, 2) bildete sich aus denjenigen, welche sich dem
kriegerischen Berufe widmeten, der Ritterstand, anfangs =
noch nicht als Art des Adels, auch ohne Erblichkeit =
3) der Ritterwürde, jedoch allmählig als Veranlassung ¬
von ritterlichen Geschlechtern, die, unter sich
verbunden, zwischen den Gemeinfreien und dem Herrenstand =
stehend, 4) immer mehr Vorrechte erwarben, 5