Inhaltsverzeichnis : Electa juris publici oder die Vornehmsten Staats-Affaires von Europa (T. 5 (1713))

Rechtfertigungs=Memorial.
Bevollmächtigten  Jhr.  Kön.  Britannischen  Majestät -
  den  Wohlgefallen,  welche  die  Hochmoͤgende -
  Herren  Staaten  der  Ursachen  bey  sich  verspuͤhren, -
  daß  sie  sich  diese  Affaire  zu  vermitteln,  angelegen -
  lassen  seyn  wollen,  bezeugen,  wegen  der  uͤbernommenen -
  Bemuͤhung  gegen  dieselbige  bedancken, -
  und  ihr  hefftiges  Verlangen  zu  fernerer
Fortsetzung  ihrer  Vermittelung,  ihnen  zu  erkennen -
  geben  möchten,  dißfalls  darinnen  einig
worden.
Nechstdeme  waͤre  ihnen,  von  wegen  der
Hochmögenden  Herren  Staaten,  beyzubringen,
daß  indem  sich  die  Sachen  in  dieser  Bewandnuͤß
befinden,  werRecht  oder  Unrecht  von  beeden  Theilen -
  habe,  daruͤber  zu  sprechen,  vor  unnoͤthig  erachten, -
  und  daß  dieselben  nicht  geglaubet,  daß  ein  solcher -
  Streit,  wie  dieser  seine  Verhinderung  und
Verzug  einem  so  grossen  Werck,  als  die  Friedens=Abhandlung -
  ist,  seyn  und  geben  würde:  desgleichen, -
  daß  die  Herren  Staaten  von  diesem,  zwischen -
  denen  Laquayen  des  Hrn.  Menagers  und  des
Hrn.  Grafen  von  Rechteren  entstandenen  Streits,
bevor  sie  das  Schreiben,  dessen  zu  Anfang  dieser
Resolution  Meldung  geschehen,  empfangen,  niemalhs -
  einige  Nachricht  gehabt,  massen  sie  sonsten
wol  eine  oder  die  andere  Ordre  deßhalben  an  den
Grafen  von  Rechteren  wuͤrden  haben  abgehen  lassen: -
  daß  sie  folglich  alles  das,  was  sich  begeben,
vor  das  ihrige  nicht  erkennen,  und  es  ohnwissend
ihrer  und  ihrer  Befehle  geschehen:  daß  sie  wohl
hät=Max-Planck-Institut -
  für
            
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