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Diese Anschauungen sind es, die dem oben aufgestellten Entwurf zu
Grunde liegen. Dabei wird sich ja vielleicht über Einzelnheiten streiten lassen.
Ich kann mir aber nicht denken, wie ein in den Grundzügen davon verfahren ¬
aufgestellt werden könnte, das die Interessen der
schiedenes Ber
Gerechtigkeit befriedigte. Dagegen würde jedes auf Grundlage des amtlichen ¬
Entwurfs, wenn auch vielleicht mit einzelnen Aenderungen, aufgebaute ¬
Verfahren zu den größten Unzuträglichkeiten und Rechtsverletzungen
führen.
Gebr. Gotthelft. Cassel.