Full text : ¬Die ländliche Verfassung in der Provinz Pommern (20)

42
Reinzüchtung  edler  Schafstämme  und  durch  die  Kreuzungen  homogener ¬
  Stämme  um  die  Blüthe  der  Schäferei-Wirthschaft  Verdienste
erworben.  Ausgezeichnete  Schäfereien  sind  z.  B.  in  Hinterpommern
die  zu  Neuenhof  bei  Cöslin,  Treptow,  Triglaff,  Plathe,  Knipphoff,
Mannow,  Kolbatz,  Cummerow  u.  s.  w.  Auf  Rügen  hat  man  1834
eine  auf  Actien  gegründete  ständische  Stammschäferei  zu  Kubelkow
errichtet  in  der  Absicht,  dadurch  auf  die  Veredelung  des  Bauernschafvieh's ¬
  einzuwirken.  —  Um  die  segensreichen  Fortschritte  der
Schafzucht,  die  Pommern  in  den  Vordergrund  vor  allen  anderen
Provinzen  treten  lassen,  allseitig  auf  die  Ursachen  zurückzuführen,  ist
gleichzeitig  die  agrarische  Gesetzgebung*)  vom  Anfange  dieses  Jahrhunderts ¬
  bis  1821  in's  Auge  zu  fassen.  Die  Ablösungen  der  Weideberechtigungen ¬
  auf  der  Brache,  den  Stoppeln  nebst  der  Winterweide
haben  auf  Schafzucht  und  Wollproduction  einen  hervorstechend  günstigen ¬
  Einfluß  geäußert,  wobei  vorzugsweise  die  Gegenden  in  die  Wagschale ¬
  fallen  und  den  Ausschlag  geben,  in  welchem  großer  eigener
Grundbesitz  die  beharrliche  Verfolgung  der  Principien  edler  Schafzucht
und  Woll=Production,  auch  ohne  auswärtige  Triebsrechte,  sicherstellen.
Wo  Garten=Cultur  und  allzugroße  Zerstückelung  des  Bodens  noch
nicht  vorherrschen,  wo  der  höchste  Reinertrag  der  Landwirthschaft  oft
dadurch  gewonnen  wird,  daß  man  weniger  den  höchst-möglichen  Butter=Ertrag, ¬
  als  vielmehr  Ersparniß  von  Arbeits=Aufwand  im  Auge
behält:  in  Gegenden,  wo,  wie  in  einem  Theile  Pommerns,  man  ohne
andere  außerordentliche  Hülfsmittel  die  Kraft  des  Bodens,  die  sich
durch  den  Anbau  künstlicher  Weide  entschieden  erhöhet,  auf  einfache
Weise  und  allmälig  zu  heben  trachtet,  ist  die  Schafzucht  und  der  Anbau ¬
  künstlicher  Weide,  dem  die  Weiderechte  eines  Dritten  im  Wege
stehen  würden,  ein  vorzügliches  Mittel,  dem  Boden  die  höchst  mögliche
reine  Rente  abzugewinnen.  Durch  diese  künstlich  angesäeten  Weiden,
die  man  in  erheblicher  Ausdehnung  auf  den  großen  und  oft  mit  ge*) ¬
  Außer  den  allgemeinen,  die  Entlassung  des  Grundeigenthumes  und  Regulirung ¬
  des  gutsherrlich=bäuerlichen  Verhältnisses  ausführenden  Gesetzen  werden  das
Edikt  wegen  Abschaffung  des  Vorviehs  der  Schäfer  und  Schäferknechte  in  der  Churmark ¬
  und  im  Herzogthum  Pommern  vom  3.  Februar  1800  (Stengel,  Beiträge
XIV.  S.  77  ff.  und  Erläuterungs=Edikt  vom  16.  Januar  1802)  sowie  das  Gesetz
desselben  Inhalts  für  Neu=Vorpommern  und  Rügen  vom  1.  Juni  1820  (G.=S.
S.  109)  hierher  zu  rechnen  sein.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer