Volltext : Jahrbücher des Kaiserlichen Reichskammergerichts (Jg. 1788 = Bd. 1, Th. 1 (1789))

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Fünfter  Abschnitt.
sung  voran  gehen  zu  lassen,  ihre  geschlossenen
Gaͤrten,  Aecker  und  Wiesen  den  dazu  aufgestellten -
  Deputirten  oͤfnen.  Hiezu  haͤtte
besagter  Kanzleiverwalter  zween  der  K.  G.
Procuratoren  und  Advocaten  nomine  Consilii -
  Pleni  per  nuncium  cameralem  zu
begehren,  auch  jedem  auf  Verlangen  die
Einsicht  und  Abschrift  der  von  Dr.  Hofmann
Namens  des  Stadtmagistrats  allhier  unterm -
  21  Jul.  l.  J.  deswegen  übergebenen
unterthänigsten  Anzeige  zu  gestatten."
Ende  des  ersten  Bandes  erster  Theil.
Vorlage:
Max-Planck-institut  für
Wissenschaftliche  Stadtbibliothek
europäische  Rechtsgeschichte

DFC
            
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