fullscreen : Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 7, H. 1 = Jg. 1823, Jan. - März (1823))

176
101.
Circular=Rescript  des  Königl.  Ministeriums  der  geistlichen, -
  Unterrichts=  und  Medizinal=Angelegenheiten  an
sämmtliche  Königl.  Regierungen,  die  Prüfungen
der  Thierärzte  betreffend  |  |
Durch  das  im  zweiten  Bande  von  Augustins  Preußischer -
  Medizinal=Verfassung  abgedruckte  Rescript  vom  2.
Mai  1817.  ist  nachgelassen,  daß  einstweilen  und  zwar  bis
wegen  Prüfung  der  Thierärzte  Einrichtungen  und  Bestimmungen -
  getroffen  sein  werden,  Atteste  einiger  auswärtigen
Thierarznei=Schulen  zur  Ausübung  der  Thierheilkunde  berechtigen. -
  Dies  ist  geschehen,  damit  diejenigen  Subjekte,
welche  sich  früher  auf  anerkannt  gute  auswärtige  Lehran
stalten  begeben  hatten,  den  bisher  auf  der  hiesigen  Thierarznei=Schule -
  gebildeten  Thierärzten  rücksichtlich  der  einstweiligen -
  Befugniß  zur  Praxis  vor  der  endlichen  Klassen=Prüfung -
  nicht  nachstehen  möchten.  Die  große  Verschiedenheit -
  des  Plans  zum  Unterrichte  der  Thierärzte  und  des
Umfanges  desselben  auf  auswärtigen  Schulen  macht  es  indeß -
  nothwendig,  hiermit  zu  bestimmen,  daß  vom  1.  Mal
d.  J.  an  jeder  Kandidat,  dessen  Attest  nicht  schon  früher
der  Regierung,  in  deren  Bezirk  sein  Aufenthalts=Ort  liegt,
vorgelegt  worden  ist,  die  hiesige  Schulprüfung  entweder
nach  Ostern  oder  zu  Michaelis  bestehen  muß,  wenn  er  es
nicht  vorzieht,  die  Staats=Prüfung  für  die  zweite  Klasse,
im  October  eines  jeden  Jahres  hier,  oder  die  Prüfung  der
3ten  Klasse  zu  jeder  Zeit  entweder  hier  oder  bei  dem  Medizinal=Kollegio -
  zu  Coblenz  oder  auch  bei  dem  zu  Breslau
zu  machen.
Die  Königl.  Regierung  wird  deshalb  hierdurch  beauftragt, -
  solches  durch  Ihre  Amtsblätter  zur  öffentlichen  Kenntzu -
  bringen.
niß
Berlin,  den  21.  März  1823.
Ministerium  der  geistlichen,  Unterrichts=  und  Medizinalv. -
  Altenstein.
Angelegenheiten.
102.
Max-Planck-Institut  für
            
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