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Tautologien) übergangen, und hier fragte es sich nun, ob ich Wakedi's
Erzählung wieder in ihre ursprüngliche Form umsetzen, oder gewissenhaft ¬
Niebuhr’s Anordnung beibehalten sollte. Folgende Betrachtungen
veranlassten mich zu dem ersteren Verfahren.
Wakedi’s Werke in ihrer ursprünglichen Gestalt sind wahrscheinlich ¬
nicht mehr vorhanden; sie sind häufig interpolirt, und es dürfte
der Rritik nicht leicht werden, die gehörige Scheidung wieder vorzunehmen. -
Da aber seine Erzählung Ereignisse betrifft, von denen wir
anderweitig so gut wie nichts wissen, so ist es immer von Wichtigkeit,
den ursprünglichen Text möglichst zu ermitteln. Aber eben dazu bedürfen -
wir wenigstens eineu Text, der nicht weiter durch spätere Bearbeitungen ¬
verändert ist. Soll die Kritik den Text sichten und sondern,
so muss man ihr wenigstens den vollen Text zur unbedingten Verfügung
übergeben. Diese Betrachtungen waren für mich von überwiegender
Wichtigkeit, zumal da der Leser, dem es bloss um Niebuhr’s Uebersetzung -
zu thun ist, im Grunde nichts dabei verliert; an seinen Worten
habe ich nichts geändert; die Episoden, welche er ausgelassen hatte,
habe ich übersetzt, und in den Anmerkungen das Nöthige desshalb erinnert; ¬
etwaige Fehler in demselben fallen also nicht Niebuhr, sondern
mir zur Last. Auch in den Anmerkungen habe ich mir kein fremdes
Eigenthum angeeignet; die von Niebuhr gemachten Anmerkungen sind
alle mit N. bezeichnet, während die meinigen nicht weiter bezeichnet
sind. Endlich habe ich die Handschrift noch etwas weiter übersetzt,
um die Erzählung zum Schlusse zu bringen. Wo Niebuhr’s Uebersetzung -
aufhört und die meinige anfängt, wird nachher erinnert werden.
Zuvor einige Worte über das Original nnd dessen Verfasser.
§ 2. Von dem Verfasser des Werks, Ebu Abdalla Mohammed
ben Omar Ibn Waked el Wakedi, wissen wir nichts weiter, als
dass er im Anfang des J. d. H. 131 (Ende 748) geboren, und am
11. Dhulhedsche 207 (23. April 823) als Radhi im westlichen Theile
von Bagdad gestorben ist. Die ihm zugeschriebenen Werke sind unter
dem Namen (Eroberungen) bekannt, und umfassen eine Geschichte
der ersten Feldzüge der Araber von Mohammed’s Tode an. Um über
die Glaubwürdigkeit seiner Berichte ein Urtheil zu fällen, müssen wir
hier etwas weit ausholen.
Auslod
Da dem Mohammedaner Wein und Hasardspiel bekanntlich schon
im Koran untersagt ist, da Theater, Tanz und Musik für unanständig
gelten, so ist er, wenn er sich einen anständigen out-door Keif (plaisir)
machen will, auf das Anhören von Erzählungen bei einer Tasse Raffe
und Pfeife Tabak beschränkt. Dieser Umstand macht, dass „das Erzäh¬