Volltext : Handbuch des Seerechts (2)

253  -Die -
  Schule  als  spezifischer  "sittlicher  Zu-

6.2
stand"  und  die  Notwendigkeit  "sittlicher
Reflexion"
Die  vierte  Gymnasialrede  ist,  was  den  Reichtum  und
die  Differenziertheit  pädagogischer  Reflexion  betrifft, -
  neben  der  zweiten  zweifellos  die  bedeutendste. -
  Hegel  erörtert  in  ihr
das  Verhältnis  der  Schule  und  des  Schulunterrichts -
  zur  sittlichen  Bildung  des  Menschen  überhaupt" -

(s.  Hegel,  G.W.F.,  Nbg.Schr.,  S.  345).
hänge  doch
von  der  Natur  dieses  Verhältnisses  ...  die  Bedeutung -
  und  Beurteilung  mancher  Einrichtungen
und  Verfahrungsweisen  in  derselben  (der  Schule,
S.R.)  ab"  (Ebda.).
In  der  pädagogischen  Literatur  ist  immer  wieder  das
Verhältnis  von  "intentionaler"  und  "funktionaler  Erziehung" -
  diskutiert  worden.  Nimmt  man  diese  terminologische -
  Unterscheidung  auf,  so  kann  gesagt  werden,
daß  "funktionaler  Erziehung"  bei  Hegel  das  größere
Gewicht  zukommt.  Die  Effizienz  sittlicher  Erziehung
darf  nicht  zu  einseitig  und  ausschließlich  von  "direkter -
  Absicht"  (s.  Ebda.)  oder  "unmittelbaren  Belehrungen" -
  (s.  Ebda.)  erwartet  werden,  ebensowenig
allerdings  vom  unmittelbaren  "Beispiel"  (s.  Ebda.).
Diese  Formen  direkter  Einwirkung  dürfen  nicht  dazu
führen,  die
"mittelbare  Wirkung  ...  zu  übersehen,  welche
der  Unterricht  in  Künsten  und  Wissenschaften
hierin  ausübt"  (s.  Ebda.).
Alle  diese  verschiedenen  Formen  direkter  oder  indirekter -
  Einflußnahme  sieht  Hegel  aber  fundiert  im
"substantiellen  Element"  (s.  a.a.O.,  S.  346)  einer
Institution  oder  -  im  Sinne  von  "Ethos"  -  eines
Bereichs,  "in  welchem  der  Mensch  lebt"  (s.  Ebda.),
            
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