Full text : Zabaglia, Niccola: Castelli, e ponti

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entgegen.  Nach  der  Observanz  wird  die  Requisition
an  jenen  gerichtet,  welcher  die  grösste  Zahl  der  Unterthanen -
  an  einem  Orte  hat,  in  welcher  ipso  facto
die  Minorität  enthalten  ist;  darauf  gründet  sich
7)  Die  Observanz  und  die  Procedur  des  Herrn
Erzherzogs  Karl,  dass  er  die  Requisition  nur  an  die
fürstlichen  Lande  richtete,  und  ihnen  ausdrücklich
oder  stillschweigend  die  Beiziehung  aller  andern  geographisch ¬
  inclavirten  Unterthanen,  in  specie  der
reichsritterschaftlichen,  überliess.
8)  Nur  wird,  damit  sich  jeder  Betheiligte  von
der  eingehaltenen  Proportion  überzeuge,  vorher  der
Herr  oder  der  (Beamte  solcher  auswärtigen  Unterthanen -
  eingeladen,  dem  Entwurfe  des  Ausschlags  beizuwohnen. -

9)  Wo  aber  der  Herr  oder  der  Beamte  nicht  anwesend -
  ist,  da  bleibt  nichts  übrig,  als  die  auswärtigen -
  Dorfsmeister  zum  Ausschlage  beizuziehen,  weil
doch  bey  der  Repartition  mehr  das  Interesse  der  Unterthanen -
  als  der  Reichsritter  im  Spiele  ist,  da  nur
die  Unterthanen  Fuhren  leisten.
10)  In  solchen  Fällen  sodern,  dass  die  anliegenden -
  fürstlichen  Aemter  sich  an  den  Wolinort  jedes  ritte -
  schaftlichen  Beamten  wenden  sollen,  hiesse  wirklich
seine  Prätensionen  aufs  höchste  übertreiben,  da  man
a)  solche  ritterschaftliche  Beamte  öfters  gar  nicht  zu
finden  weis,  oder  b)  diele  oft  viele  Melien  von  der
            
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