fullscreen : Entwickelung der Territorial- und Verfassungs-Verhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins, vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit (300)

Rheinbaiern  —  Frankreich.
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Der  Bischof  von  Worms  stand  unter  dem  Erzbischofe  von
Mainz.
§.  165.
Die  freie  Reichsstadt  Speyer.
Diese  Stadt,  welche  die  Franken  den  Römern  abgenommen ¬
  hatten,  war  eine  der  ältesten  Reichsstädte  mit  vielen
kaiserl.  Vorrechten,  besonders  vom  Kaiser  Heinrich  V.,  versehen.
Sie  hatte  ihre  eigene  Verfassung  und  Gesetzgebung,  unabhängig ¬
  von  der  Verfassung  und  Gesetzgebung  des  Bisthums
Speyer.
Simon  Annalen  S.  273.
Die  Stadt  Speyer  gehörte  zum  oberrheinischen  Kreise,
und  auf  dem  Reichstage  in  die  Bank  der  rheinischen  Städte,
§.  166.
Frankreich.
Gebiet  der  Stadt  Landau.
Zum  Königreiche  Frankreich  gehörten  bis  1815
folgende,  jetzt  im  Canton  Landau  befindliche  Orte:
Stadt  Landau,  Dammheim,  Nußdorf,  Queichheim.
Die  Stadt  Landau  war  eine  Zeitlang,  und  bis  1291,  Eigenthum ¬
  der  Grafen  von  Leiningen.
Im  Jahr  1291  erhob  der  Kaiser  Rudolph  I.  sie  zur  freien
Reichsstadt.
In  1324  wurde  sie,  in  Gesellschaft  mit  den  Speyerer
Juden,  vom  Kaiser  dem  Bischof  von  Speyer  verpfändet
am  19.  April  1511  diese  Pfandschaft  aufgehoben.  Durch  den
Art.  73  des  westphälischen  Friedens  wurden  die  Rechte  des
deutschen  Reichs  über  die  10  freien  Reichsstädte  im  Elsaß
(Hagenau,  Colmar,  Schlettstadt,  Weißenburg,  Oberechenheim, ¬
  Roßheim,  Münster  im  St.  Georgenthal,  Kaisersberg.
Thürnigheim  und  Landau)  an  Frankreich  abgetreten.
Bis  1661  bestand  Streit  darüber,  ob  das  Verhältniß  jener
Städte  zum  deutschen  Reiche  ganz  aufgehört,  ob  der  König
von  Frankreich  ihr  Souverain  sey.  1661  wurde  dem  Könige  von
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