Volltext : Altmütter, Georg: Beschreibung der Werkzeug-Sammlung des k. k. polytechnischen Institutes

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Zu  den,  Verzierungen  hervorbringenden  Hobeln  gehören
zum  Theile  auch  noch  die  verschiedenen  Arten  von  Simshobeln,
und  die  sogenannte  Plattbank,  alle  mit  gerader  ganz  ebener  Bahn
und  eben  so  geformtem  Eisen.  Nur  die  Plattbank,  nach  ihrer
besten  Construction,  bedarf  hier  einer  nähern  Beschreibung,
jene  aber  sind  so  einfach,  daß  man  sich  einen  hinreichend  deutlichen ¬
  Begriff  von  ihnen  wird  machen  können,  wenn  man  erfährt, ¬
  daß  sie  dazu  dienen,  in  einer  Leiste  eine  seichte  und
breite  Nuth  oder  Rinne  einzuschneiden.  Ihr  Eisen  wird  daher
unten  so  breit  als  die  ganze  Bahn  seyn  müssen,  und  nur  oben,
um  eingekeilt  werden  zu  können,  sich  in  einen  schmäleren  Stiel
enden.
Ziemlich  zusammengesetzt  aber  ist  die  Plattbank,  von  der
es  wieder  zwey,  obwohl  nur  wenig  verschiedene  Arten,  die
eine  zur  Bearbeitung  des  Holzes  nach  der  Länge,  die  andere
aber  zum  Behobeln  nach  der  Quere  der  Fasern  bestimmt,  gibt.
Durch  die  Plattbank  sollen  an  allen  4  Seiten  einer  schon  geebneten ¬
  länglich  viereckigen  Tafel,  wie  man  sie  z.  B.  zu  den
Füllungen  in  Thüren  braucht,  Absätze  oder  Platten  entstehen,
so,  daß  es  scheint,  das  über  die  Ränder  vorstehende  tafelförmige
Holz,  sey  besonders  aufgesetzt,  und  nicht  aus  dem  Ganzen  gearbeitet, ¬
  und  nur  durch  Tieferhobeln  an  den  4  Seiten  entstanden. ¬
  Die  Bearbeitung  der  schmälern  Seiten,  oder  überhaupt
jener,  wo  das  Hobeleisen  nach  der  Quere  der  Fasern  wirken
muß,  erfordert  den  mehr  complicirten  Hobel,  der  auf  der  V.
Tafel  in  den  Figuren  10,  11,  12,  13,  14,  15,  abgebildet
worden  ist.
Mit  diesem  Hobel  müssen  folgende  Bedingungen  erfüllt
werden  können.  Die  wegzuhobelnde  Vertiefung  muß,  von  der
äußern  Kante  des  Holzes  gerechnet,  für  verschiedene  solche
Füllungen,  willkührlich  breiter  und  schmäler  gemacht  werden
können,  folglich  muß  nach  Belieben  ein  Theil  des  Hobeleisens
zu  schneiden  verhindert  werden.  Ferner  muß  die  Vertiefung
allgemein  üblichen  Werkzeuges,  sämmtlich  nach  Belieben  werde
einschneiden  können,
            
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