Volltext : Borra, Giovanni Battista: Trattato della cognizione pratica delle resistenze geometricamente dimostrato

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aber  kann  der  Eherichter  in  einem  solchen  Falle  befugt  seyn,
die  Beibringung  des  elterlichen  Consenses  ex  officio  zu  erfordern, ¬
  wenn  er  um  Gestattung  einer  anderweiten  Schließung
der  getrennten  Ehe  von  den  geschiedenen  Ehegatten  angegangen, ¬
  oder  bei  ihm  um  Dispensation  vom  Aufgebot  und  der  oͤffentlichen ¬
  Trauung  nachgesucht  wird.  Denn  wenn  die  Eltern
auch  wirklich  dissentirten,  so  wuͤrde  in  einem  solchen  Falle  die
geistliche  Behoͤrde  genugsame  Veranlassung  haben,  die  elterliche ¬
  Einwilligung  zu  ergänzen.  Das  hoͤchste  Tribunal  entband
daher  am  1.  Dec.  1804.  den  Secretair  H.,  welcher  mit  seiner
von  ihm  geschiedenen  Gattin  von  neuem  die  Ehe  eingehen  wollte, ¬
  von  der  ihm  auferlegten  Beibringung  der  elterlichen  Einwilligung ¬
  und  gestattete,  auch  ohne  dieselbe,  die  eheliche  Wiedervereinigung, ¬
  unter  Beobachtung  der  übrigen  kirchlichen
Ceremonien.
XLVII.
            
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