Zur deutschen periodischen Criminalrechtsliteratur. 423
Jahre einen Band hervorbrachte. Als Herausgeber erscheinen
von 1834—1837 Abegg, Birnbaum, Heffter, Mittermaier und
Wächter, von 1838—1845 dieselben und Zachariä (in Göttin-
gen), von 1846—1849 dieselben und He pp, von 1850 — 1851
dieselben ohne Wächter, von 1852 an ohne Hepp, dagegen seit
1852 mit Herr mann (in Göttingen) und seit 1853 überdieß
mit Arnold.
Eine neue Periode soll endlich mit dem Jahre 1857 be-
ginnen, — der „zweite Abschnitt der neuen Folge". Inder Mo-
tivirung dieses „Abschnittes" wird vorerst ein kurzer Rückblick auf
die lange und erfolgreiche Wirksamkeit des Archivs geworfen, und
dabei das Zeugniß verlangt, „daß die Herausgeber ebenso die
Wissenschaft, wie die Gesetzgebung und Rechtsübung durch die
Arbeiten im Archive zu fördern bemüht waren, und keine RechtS-
lehre des Strafrechts, keine bedeutende Frage ohne Berücksichti-
gung blieb"....., — sodann aber bemerkt, daß „dasselbe zwar
nicht aufhören werbe, auch fernerhin die gleichen Felder zu bear-
beiten, jedoch sein Augenmerk jetzt noch mehr auf eine sorgfältige
und befriedigende Wahl des zu bietenden Stoffes hinlenken werde."
— Es muß natürlich abgewartet werden, ob sich diese Verheißung
erfüllen werde. Gehl sie in Erfüllung, so wird sich gewiß jeder
Freund der Wissenschaft darüber höchlich freuen; die Namen der
Herausgeber (Abegg, Arnold, Birnbaum, Heffter, Herrmann, Mit-
termaier und Zachariä) sind unö allerdings sichere Bürgschaften
für den Aufgang einer neuen glänzenden Aera unseres altehr-
würdigen Instituts.
Ueber dieser Hoffnung dürfen wir aber nicht die Vergangen-
heit vergessen. Keiner, der die Entwickelung deS deutschen Cri-
minalrechts seit dem Ausgange des vorigen Jahrhunderts kennt,
wird den Herausgebern des nun bald 60 Jahre bestehenden Ar-
chivs daS fragliche verlangte Zeugniß vorenthalten; jeder wird
freudig anerkennen, wie große Verdienste sich die Herausgeber und
Mitarbeiter dieser Zeitschrift um den Fortschritt der Wissenschaft,
Gesetzgebung und Rechtspflege erworben. Wenn auch die Be-
theiligung Feuerbach's und "Grolman's, der beiden Vorkämpfer
für die deutsche Criminalreform, in den Annalen des Criminal-
archivs schmerzlich vermißt wird, so gebührt doch dieser Zeitschrift
ein nickt geringer Anthei' an dem Verdienste der Umgestaltung