Full text : Ausfuehrlicher theoretisch-practischer Commentar über das französische und westphälische Gesetzbuch des Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (1)

90  II.  Buch.  Allg.  Grundsätze.  1.  Theil.  Klage.
Erster  Abschnitt.
Vor  welche  Behörbe  administrative  Streitsachen
gehören?  *2)
Das  Gesetz  vom  24.  Aug.  1790,  welches  einige  frühere =
  Gesetze  in  Betreff  der  Trennung  der  Administration
42)  Für  Westphalen  lassen  sich  dieselben  analogischen  Grundsätze
anwenden.  Denn  das  Gesetzbülletin  1808.  nro.  11.  §.  3.
verbunden  mit  der  Instruction  für  die  PräfecturDepartements= ¬
  und  Distrietsräthe  vom  4.  Febr.
2808.  stellt  dieselben  Regeln  auf.  Vor  den  Präfecturrath
gehören  alle  streitige  Gegenstände  der  Verwaltung.  Er
erkennt:
1.  über  die  von  Privatpersonen  eingereichten  Beschwerden
über  ungerechte  Vertheilung  der  directen  Steuern;
2.  über  alle  Beschwerden  in  Hinsicht  der  Beytreibung  der
indirecten  und  Consumtions=Steuern;
3.  über  Defraudationen  und  Gesetzesübertretungen  in  Betreff =
  dieser  Steuern,  wenn  sich  nicht  die  eine  oder  andere =
  Parthei  an  das  Criminalgericht  gewandt  hat.  Wird
jedoch  ein  dabey  abgehaltenes  Protocoll  als  falsch  angegriffen, ¬
  so  gehört  dieses,  je  nachdem  beyläufig,  oder  als
Hauptpunct  die  Verfälschung  in  Anspruch  genommen
wird,  vor  das  Districtstribunal,  oder  den  Criminalhof;
4.  über  die  zwischen  den  Unternehmern  öffentlicher  Arbeiten, =
  und  Verwaltungen  über  die  Art  der  Auslegung
und  Vollziehung  der  Bedingungen  ihrer  Contracte  sich
erhebenden  Streitigkeiten;
5.  über  die  Reclamationen  der  Privatpersonen,  welche  sich
über  Schaͤden  beklagen,  die  ihnen  durch  die  persönliche
Schuld  der  Unternehmer  öffentlicher  Arbeiten  bey  deren
Vollführung  zugefügt  worden  sind;
6,  über  die  von  Privatpersonen  wegen  der  ihnen  beym
Wege=  und  Canalbaue,  oder  zu  andern  öffentlichen  Anlagen =
  hinweggenommenen  und  herumgegrabenen  Ländereyen =
  eingegebenen  Entschädigungsforderungen;
7.  über  die  im  Betreff  der  Chausseen  und  Brücken,  der
Leinpfade,  Land=  und  Heerstraßen  entstehenden  Schwierigkeiten. =

            
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