Verlegenheiten, die durch einen Blick in ein verständliches Buch sich
beseitigen ließen. Auf Ersuchen der Verlagshandlung hat daher,
um dem geschilderten Bedürfnisse abzuhelfen, ein praktischer Jurist
unter Mitwirkung erfahrener Freunde es unternommen, eine kurze
Zusammenstellung aller Theile des Kurhessischen Rechtes, soweit die
Kenntniß desselben für die Bürger in ihrem Verkehre mit den öffentlichen ¬
Behörden und untereinander wünschenswerth sein kann, zu
veranstalten.
Die Einsicht des Buches wird Jedermann die Ueberzeugung
gewähren, daß die meisten, wenn nicht sogar alle Fragen, welche in
dem bürgerlichen Geschäftsleben vorkommen, hier Berücksichtigung gefunden ¬
haben, und obwohl der Herr Verfasser überall an der Aufgabe ¬
festgehalten hat, für den des Rechtes nicht kundigen
Mann in verständlicher Sprache auf dem engsten
Raume zu schreiben, so glaubt doch die Verlagshandlung sich
der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß sie mit diesem Werke auch
dem Gemeinde= und Verwaltungsbeamten, ja selbst dem
Juristen vom Fache ein brauchbares Hülfsbuch anbiete. Vielleicht
wird auch für die gelehrte Welt die Nebeneinanderste llung der
in einem einzelnen deutschen Lande gültigen Rechtsinstitute nicht ohne
Interesse sein.
Eine beigegebene kurze Darstellung des Wirkungskreises sämmtlicher ¬
Behörden bezweckt ein Wegweiser und Leitfaden für den Rechtsuchenden ¬
zu sein. Ein ausführliches alphabetisches Register wird
das Zurechtfinden in dem Buche erleichtern. Aenderungen in der
Gesetzgebung werden durch Nachträge, je nachdem sich das Bedürfniß
herausstellt, ergänzt werden.
Cassel im Januar 1855.
Oswald Bertram.