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taxirt und der darüber auszustellende Besichtigungsschein von dem
nächsten Gerichte bestätigt; eben so werden die Waaren unter Zuziehung ¬
der Interessenten besichtigt oder für gemeinschaftliche Rechnung ¬
verkauft ?9
). Der Betrag des Schadens wird dann gleichmäßig ¬
über den taxirten oder resp. angenommenen Werth des
Schiffes und der Ladung und den in Havarie zu ersetzenden Betrag ¬
des Schadens vertheilt 3°). Nicht ersetzt wird aber alles
Gut, was geworfen wird, wenn es auf dem Ueberlauf, dem Back
oder der Schanze oder im Boote gelegen, so wie Fustagen mit
Preciosen, edlen Metallen und Geld, von welchen dem Schiffer nicht
gesagt worden, daß sie solche enthalten
1), und Güter, die ohne |
Wissen und Willen des Befrachters geladen sind, obgleich solche
Güter zu dem Schaden der anderen contribuiren 82)
Gänzlich
von der Contribution befreyt sind Bodmerey- und Frachtgelder,
Kleider, die man an sich trägt, der Reiseproviant, Edelsteine, Preciosen, ¬
Gold und Silber das jemand zu sich nimmt und mit seinem ¬
Leben errettet 83).
—
Dännemark.
Die Havarie grosse wird vertheilt über
Schiff, Gut und Fracht, und zwar über die Fracht, sowohl von
geworfenen wie von geborgenen Gütern 82). Das Schiff wird
nach dem Werthe, den es im Abgangshafen, erweislich zur Zeit
des Abganges hatte, das Gut, aber nur dasjenige worüber Connossemente ¬
gezeichnet sind 85), wird, nach den Bedingungen der
Copenhagener Assecuranzcompagnie, wenn sich die Havarie auf der
ersten Hälfte der Reise ereignet, zu dem Einkaufspreise mit allen
Kosten bis an Bord, sonst nach dem Marktpreise des Bestimmungs79) ¬
Forsäkrings-stadga art. XIV. §. 1. 2.
80) Sioe lag. l. c. cap. 10. Försakrings-stadga om hafweri art. 3. §. 1.
8*) Sioe lag. l. c. cap. Försækrings-stadga, om hafweri art. III.
händelser som angå kastadt gods, som icke komma under hafweri §.2.
82) Frösækr. stadg. I. c. §. 9. Sioe lag. I. c. cap. 11.
83) Förs. stad. l. c. §. 3—7.
84) Christian V. danske lov. B.IV. cap. 3. §. 11. Convention imellem
Khynske ass. comp. tit. „ved haverie-reigninger“ art. 10.
86) Christ. V. danske lov. 1. c. art. 12.