Inhaltsverzeichnis : ¬Die Gesetzgebung über das Notariat in der bayerischen Pfalz (2)

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Alphabetisches  Sachregister.
Viehveräußerungen,  Gesetz  über  die  Gewährleistung  II.  238.
Visa  durch  den
Notar  1.  422.  436.
Vollmachten,  welche  vor  Notär  aufgenommen  werden  müssen  1.  112.
S.  auch  227.  333  ff.
können  nicht  vollziehbar  ausgefertigt  werden  l.  444.
Beiheftung  derselben  1.  281.
en  blanc  l.  228.  230.  270.
Einregistrirung  II.  72.  78.
Gebühr  II.  171.
Stempel  II.  152.
Widerruf  II.  152.
Vollziehbarkeit
der  Notariatsurkunden.  S.  Notariatsurkunde.
Vollziehbarkeitsclausel.  S.  executorische  Formel.
Vorlesung  l.  285.
Vormundschaft.
Befreiung  der  Notäre  von  Vormundschaften  l.  94.  375.
Ernennung  von  Vormündern  1.  155.  164.
Ein  Notar  kann  nicht  instrumentiren,  wenn  er  Vormund ¬
  eines  Minderjährigen  und  dieser  bei  dem
Acte  betheiligt  ist,  oder  wenn  eine  mit  ihm  im  verbotenen ¬
  Grade  verwandte  oder  verschwägerte  Person
als  Vormund  erscheint  l.  226.  231.
Recht  des  Vormunds,  sich  Ausfertigung  und  Kenntniß
von  den  seinen  Mündeln  betreffenden  Acten  geben
zu  lassen  1.  415.
Rechnung  II.  76.
Vortheile  der  Notariatsurkunden  1.  74.
W.
Wahl  des  Notars  l.  123.  129.  130.
Wechselprotest.  S.  Protest.
Weißer  Raum  l.  270  ff.  292.
Biderruf.  S.  Testament.  Vollmacht.
Wiederversteigerung  conventionelle  II.  136.
Wohnort  l.  240.
des  Notars  l.  189  ff.  198.
erwählter  l.  279.
Zahlungsanerbieten  1.  156.
Zahlungsfrist,  Verlängerung  derselben  II.  155.  171.
Zeilen.  S.  Ausfertigung,  Linien.
Zeit,  zu  welcher  die  Notare  instrumentiren  können  l.  118.  188.  Il.  56.
Zeugen.  S.  Ehrenzeugen,  Identitäts=,  Instrumentszeugen  und  Testament.
Zeugniß  vor  Gericht  l.  418.
S.  Bescheinigung.
Zusatz.  S.  Apostille.
Zwangsveräußerungsgesetz  Il.  201.
Zwangsveräußerungsproceduracten  1.  385.
Zwangsversteigerung  von  Fahrnißstücken  1.  143.
Liegenschaften  und  Renten  l.  143.  153.  209.
235.  385.  Il.  52.  82.  135.
Zwischenlinien  l.  310.  392.
Zwischenräume  1.  270.  392.  Il.  92.
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