Metadaten : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Romanistische Abteilung (Bd. 27 (1906))

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Fr. Eisele,

düng der obligatio festgesetzter dies weiter hinausgeschoben)
wurde, dem Schuldner exceptio pacti.1)
Bei beabsichtigter Personenänderung benutzte er die
prozessuale Stellvertretung; als mittelbare Stellvertretung
war sie dazu ein taugliches Mittel.2) Hierbei weiter zu ver-
weilen ist überflüssig.
Wenn nun ein weiterer Schritt gemacht und (um bei
dem einmal gebrauchten Fall zu bleiben) dem Käufer einer
Forderung eine eigne (nicht auf fremden Namen gestellte)
actio mit Fiktion gegeben werden soll, so muß sich der
Prätor bescheiden, mit den Mitteln auszukommen, die ihm
das ins civile für eine Fiktion zur Verfügung stellt.
Es lag gewiß am nächsten, daß der Prätor Vornahme
desjenigen zivilen Rechtsaktes fingierte, der vorzunehmen
war, um dem Käufer einer Forderung diese Forderung zu
verschaffen. Wir wissen aber von keinem andern derartigen
Akt, als der Aktivdelegation. Von diesem Ausgangspunkte
aus kommen wir also zu der Fiktion einer Aktivdelegation.
Zu demselben Resultate gelangen wir, wenn wir uns
klarmachen, was mit der actio utilis suo nomine bezweckt
wird. Das ist aber: es soll auf Grund des Kaufs (oder
anderweitigen Zessionsgeschäfts) ohne weiteres, d. h. ohne
Inanspruchnahme der prozessualen Stellvertretung und ohne
eine wirkliche Delegation der iudex genötigt werden, dem
x) Wie aber, wenn ein bestehender dies aufgehoben oder die Frist
verkürzt wurde? Wenn hier der Gläubiger der neuen Vereinbarung
gemäß klagte, so fiel er, da die alte befristete (bzw. länger befristete)
obligatio iure civili noch zu Recht bestand, wegen plus petitio tem-
pore durch. Es mußte demnach durch einen Zusatz zur Formel ge-
holfen werden, der die ipso-iure-Defension des Beklagten elidierte.
Man kann sich die Sache so denken, daß die Tatsache des pactum als
positive, weitere Kondemnationsbedingung der intentio beigeftigt oder
der condemnatio inseriert wurde (iudex Numerium, si inter eum et
Agerium convenit, ut ea pecunia statim peteretur, C condemna),
oder auch so, daß die Tatsache des pactum als replicatio gestaltet,
und um dieses zu ermöglichen, die zivile defensio, daß die For-
derung noch nicht fällig sei, in modum exceptionis inseriert wurde.
— *) Wird es gebraucht, so kommt es zu einer wirklichen, aber
prozessualen (folglich erzwingbaren) Delegation (1. 11 § 1 D. 46, 2)
wenigstens dann, wenn Kläger Kognitor oder ein diesem gleich-
gestellter Prokurator ist.

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