Volltext : System des heutigen römischen Rechts (1)

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Buch  l.  Quellen.  Kap.  II.  Allg.  Natur  der  Quellen.
dasselbe  durch  die  sittliche  Kraft  und  Gesundheit  des  Volkes
überwunden  und  verarbeitet  werden;  gelingt  diese  Verarbeitung ¬
  nicht,  so  wird  ein  krankhafter  Zustand  daraus
hervorgehen.  Auf  diese  Weise  erklärt  es  sich,  wie  das
was  ursprünglich  Gewalt  und  Unrecht  war,  allmälig
durch  die  dem  Rechtszustand  inwohnende  Anziehungskraft
dergestalt  umgebildet  werden  kann,  daß  es  in  denselben
als  neuer,  rechtmäßiger  Bestandtheil  übergeht.  Ganz  verwerflich ¬
  aber,  ja  abentheuerlich  ist  es,  wenn  man  versucht
hat,  solche  störende  und  die  sittliche  Kraft  prüfende  Anomalien ¬
  als  die  wahre  Entstehung  der  Staaten  darzustellen, ¬
  und  darin  die  einzig  mögliche  Rettung  zu  suchen  vor
der  gefährlichen  Lehre,  welche  die  Staaten  durch  den  willkührlichen ¬
  Vertrag  ihrer  einzelnen  Mitglieder  entstehen
läßt  (a).  Bey  diesem  Rettungsversuch  ist  es  schwer  zu
sagen,  welches  von  beiden  bedenklicher  ist,  die  Krankheit
oder  das  Heilmittel.
§.  11.
Völkerrecht.
Betrachten  wir  weiter  das  Verhältniß  mehrerer  neben
einander  bestehender  Völker  und  Staaten,  so  erscheint  uns
dasselbe  zunächst  ähnlich  dem  Verhältniß  einzelner  Menschen, ¬
  die  durch  Zufall  zusammen  geführt  werden,  ohne
durch  Volksgemeinschaft  verbunden  zu  seyn.  Ist  Jeder
derselben  ein  wohlgesinnter  und  gebildeter  Mensch,  so
werden  sie  das  Rechtsbewußtseyn,  welches  Jedem  aus
(a)  Haller  Restauration  der  Staatswissenschaft.
            
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