32
Buch l. Quellen. Kap. II. Allg. Natur der Quellen.
dasselbe durch die sittliche Kraft und Gesundheit des Volkes
überwunden und verarbeitet werden; gelingt diese Verarbeitung ¬
nicht, so wird ein krankhafter Zustand daraus
hervorgehen. Auf diese Weise erklärt es sich, wie das
was ursprünglich Gewalt und Unrecht war, allmälig
durch die dem Rechtszustand inwohnende Anziehungskraft
dergestalt umgebildet werden kann, daß es in denselben
als neuer, rechtmäßiger Bestandtheil übergeht. Ganz verwerflich ¬
aber, ja abentheuerlich ist es, wenn man versucht
hat, solche störende und die sittliche Kraft prüfende Anomalien ¬
als die wahre Entstehung der Staaten darzustellen, ¬
und darin die einzig mögliche Rettung zu suchen vor
der gefährlichen Lehre, welche die Staaten durch den willkührlichen ¬
Vertrag ihrer einzelnen Mitglieder entstehen
läßt (a). Bey diesem Rettungsversuch ist es schwer zu
sagen, welches von beiden bedenklicher ist, die Krankheit
oder das Heilmittel.
§. 11.
Völkerrecht.
Betrachten wir weiter das Verhältniß mehrerer neben
einander bestehender Völker und Staaten, so erscheint uns
dasselbe zunächst ähnlich dem Verhältniß einzelner Menschen, ¬
die durch Zufall zusammen geführt werden, ohne
durch Volksgemeinschaft verbunden zu seyn. Ist Jeder
derselben ein wohlgesinnter und gebildeter Mensch, so
werden sie das Rechtsbewußtseyn, welches Jedem aus
(a) Haller Restauration der Staatswissenschaft.